Année politique Suisse 1999 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Ausgabenordnung
Der Ständerat nahm den
zweiten Teil des Subventionsberichts des Bundesrates als Erstrat zur Kenntnis. Die Landesregierung ist auf Grund des Subventionsgesetzes verpflichtet, die spezialgesetzlichen Subventionsbestimmungen periodisch auf die Übereinstimmung mit den Grundsätzen dieses Erlasses zu prüfen. Dem Informationsteil des Berichtes lag eine Subventionsdatenbank zugrunde. Für den zweiten Bericht wurden 200 Subventionsrubriken ausgewertet, darunter die Beiträge an internationale Organisationen, an die Sozialwerke, an die Ausgaben im Asylbereich, an die Entwicklungshilfe und an die Landwirtschaft (insbesondere Direktzahlungen). Die Finanzkommission des Ständerates lobte die Anstrengungen des Finanzdepartementes, welches Massnahmen zur Einsparung von jährlich rund 100 Mio Fr. vorgeschlagen hatte
[33].
Ständerat Loretan (fdp, AG) verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur
Aufhebung von Bagatellsubventionen unterbreite. Gerade bei Kleinsubventionen sei die Wirkung marginal, der Verwaltungsaufwand hingegen zu gross. Loretan wehrte sich in den Verhandlungen gegen den Antrag des Bundesrates, die Motion als Postulat zu überweisen. Gegen das Begehren überhaupt sprach sich Maissen (cvp, GR) aus. Das quantitative Kriterium der Motion (Subventionen bis 30 000 oder 50 000 Fr.) sei zu grobschlächtig. Fraktionskollegin Simmen (cvp, SO) hatte grundsätzlich gegen eine kritische Überprüfung von Kleinsubventionen nichts einzuwenden. Weil aber auch Kleinsubventionen ihre Berechtigung hätten und in vielen Fällen einiges bewirken könnten, sprach sie sich ebenfalls gegen das Begehren aus. Onken (sp, TG) wollte viel eher bei grösseren Subventionen anpacken, wo wirkliches Sparpotential bestünde. Bundesrat Villiger bedauerte, dass der Motionär an der Form der Motion festhielt und empfahl sie zur Ablehnung. Gerade im Kulturbereich, würden auch kleine Bundesbeiträge positive Wirkungen erzielen. Der Rat lehnte das Begehren mit 15 zu 12 Stimmen ab
[34].
Der Nationalrat überwies eine Motion Christen (fdp, VD) diskussionslos als Postulat. Das Begehren verlangte, dass in Zukunft
Beiträge der öffentlichen Hand an Kulturinstitutionen bei der Festlegung der Entschädigungen für Urheber- und verwandte Schutzrechte nicht mitgerechnet werden sollen. Dazu wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über das Urheberrecht (URG) notwendig geworden
[35].
[33]
BBl, 1999, S. 8013;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 497 ff.; Presse vom 7.6.99. Zum ersten Subventionsbericht siehe
SPJ
1997, S. 154 f. und
1998, S. 152 f. 33
[34]
Amtl. Bull. StR,
1999, S. 501 ff.;
AZ, 11.3.99. 34
[35]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 2671. 35
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