Année politique Suisse 1999 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Sanierungsmassnahmen
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Stabilisierungsprogramm 1998
In der Frühjahressession wurde das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 1998 vom Parlament mit 139 zu 15 Stimmen bei 21 Enthaltungen (Nationalrat) und 41 zu 0 Stimmen (Ständerat) verabschiedet. Das Programm dient zum Erreichen des vom Volk im Vorjahr angenommenen Haushaltsziels. Der Ständerat behandelte die Vorlage als Zweitrat und übernahm weitgehend die Beschlüsse des Nationalrats aus dem Vorjahr. In der Eintretensdebatte gab der Thurgauer Sozialdemokrat Onken zu bedenken, dass das am „Runden Tisch“ von Bundesrat, Kantonen, Parteien und Sozialpartnern ausgehandelte Paket einen wohl austarierten Kompromiss darstelle und dass eine Bekämpfung einzelner Bausteine die Stabilität des Ganzen gefährden könne. Ein nationalrätliches Anschlussprogramm in Form von vier Motionen der WAK-NR, die Einsparungen im Sozialversicherungsbereich und im Asylwesen forderten, fand ebenfalls Zustimmung [37].
 
[37] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 226 ff., 333 ff., 346 f. und 584 f.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 17 ff., 45 ff., 63 f., 138 ff. 187 und 284; BBl, 1999, S. 2570 ff. (Bundesgesetz) und S. 2584 (dringlicher Bundesbeschluss); AZ, 4.4.99. Vgl. SPJ 1997, S. 160 f. und 1998, S. 155 ff. Zum Anschlussprogramm des NR im Sozialversicherungsbereich siehe unten, Teil I, 7c (Alters- und Hinterlassenenversicherung; Arbeitslosenversicherung), sowie unten, Teil I, 7d (Flüchtlingspolitik). Das Anschlussprogramm umfasste folgende Motionen der WAK-NR: "Ausgaben im Asylbereich", "Rentenanpassungen der AHV-Renten", "Sanierung der Arbeitslosenversicherung" und "Reduktion der Verwaltungskosten der Arbeitslosenversicherung". 37