Année politique Suisse 1999 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Wohnungsbau und -eigentum
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Besteuerung von Wohneigentum
Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde im Parlament eine breite Debatte über den Eigenmietwert geführt. In der Wintersession hatte der Ständerat drei Vorstösse dazu zu beraten. Die parlamentarische Initiative Maissen (cvp, GR), die bereits im vorigen Jahr eingereicht worden war, verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Neuregelung der Hypothekarzinsabzüge. Solche sollten nach dem Begehren nur noch in den ersten zehn bis 15 Jahren nach Erwerb für selbstbewohntes Eigentum möglich sein. Für Mietobjekte sollten sie aber weiterhin aufrechterhalten werden. Die Unterhaltspauschale sollte in einem geringeren Ausmass als es die Hauseigentümer-Initiative gefordert hatte weiterhin gewährt werden. Die Neuregelung sei schliesslich während einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise einzuführen. Der Initiative wurde auf Anraten seiner WAK vom Ständerat Folge geleistet. Ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen hatte die parlamentarische Initiative Bisig (fdp, SZ), die auch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitiger Aufgabe der Hypothekarzinsabzüge bei selbstbewohntem Eigentum forderte. Darüber hinaus will das Begehren zur Förderung des Ersterwerbes ein steuerlich begünstigtes Bausparen einführen. Ferner wird für Ersterwerber während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug gefordert. Eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) verlangte, dass es den Kantonen frei überlassen werden solle, bei gebundenen Bausparrücklagen den aufgelaufenen Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Vermögenssteuer zu befreien. Auch dieser Vorlage wurde auf Anraten der WAK Folge gegeben. Ein Vorstoss im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL), forderte, das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen zukünftig frei gestellt werde, gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstbenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer zu befreien. Der Initiative wurde gegen den Widerstand der SP Folge geleistet [31].
Hingegen scheiterte im Ständerat die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums mit 18 zu 17 Stimmen ganz knapp. Die WAK hatte in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass der Föderalismus in Sachen Steuern auch Grenzen habe, vor allem dann, wenn ein Kanton in erster Linie potente Steuerzahler anlocken wolle. Die Kommission empfahl mit sechs zu einer Stimme, der Standesinitiative nicht Folge zu leisten. Bundesrat Villiger kritisierte die zahlreichen Vorstösse zur Wohneigentumsförderung in beiden Räten. Er betonte, er habe sein Versprechen gehalten und nach der Verwerfung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" im März eine Expertenkommission zur Prüfung eines Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, in der auch die Anliegen der Kantone vertreten seien. Das Instrument der parlamentarischen Initiative oder der Standesinitiative werde ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handle. Das sei aber hier nicht der Fall [32].
Im Nationalrat wurde in der Dezembersession zwei parlamentarischen Initiativen der CVP-Fraktion resp. von Hegetschweiler (fdp, ZH) auf Antrag der WAK Folge geleistet. Beide fordern die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Ebenso wurde eine Motion der FDP-Fraktion in dieser Angelegenheit gegen die Stimmen der SP überwiesen. Nationalrat Strahm (sp, BE) führte an, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gepaart mit der Aufhebung des Abzuges der Hypothekarzinsen auf selbstgenutztem Wohneigentum in der WAK von allen Mitgliedern unterstützt worden sei. Umstritten sei allerdings der ebenfalls geforderte Abzug der Unterhaltskosten, weil hier eine Bürokratisierung drohe [33].
 
[31] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1842 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1180 ff. 31
[32] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1184 f. Expertenkommission: Presse vom 1.3.99. 32
[33] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2591. 33