Année politique Suisse 1999 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Sozialhilfe
Im Januar legte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine Studie zur Situation der „Working poor“ vor, also jener Menschen, die trotz regelmässiger Erwerbsarbeit von Armut betroffen sind. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigten jene früherer Berichte. Gemäss SGB
leben 3% bis 5% der Vollzeitbeschäftigten unterhalb der Armutsgrenze, d.h. sie erzielen ein Einkommen von weniger als 50% des Medianlohnes. Als einzigen Lichtblick wertete der SGB den Umstand, dass die Zahl der betroffenen Personen in den letzten Jahren nicht weiter zugenommen hat. Tief- und Tiefstlöhne werden vor allem in der Landwirtschaft, im Detailhandel, in der Hotellerie, im Gastgewerbe sowie bei den persönlichen und häuslichen Dienstleistungen ausgerichtet. Deutlich stärker trifft es zudem Selbstständigerwerbende, unter 25jährige und über 60jährige Erwerbstätige. Der höchste Anteil an Tieflohnbezügern verzeichnet der Kanton Tessin. Ausgehend von diesen Feststellungen verlangte der SGB einen garantierten monatlichen Mindestlohn von 3000 Fr.
[72].
[72] Presse vom 7.1.99. Siehe
SPJ 1998, S. 250. Der Medianlohn wird als jenes Einkommen definiert, das die Bevölkerung in zwei gleich grosse Lager aufteilt, die Mehr- und die Wenigerverdienenden. 1997 betrug er 52 920 Fr. Er ist tendenziell tiefer als der Durchschnittslohn, bei dem sehr hohe Saläre die Statistik eher verfälschen. International hat es sich etabliert, die Armutsgrenze bei 50% des Medianlohnes anzusetzen. Zur Forderung des SGB nach Mindestlöhnen siehe oben, Teil I, 7a (Löhne).72