Année politique Suisse 1999 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Berufliche Vorsorge
Die Vernehmlassung zur 1. BVG-Revision zeigte mehrheitlich Zustimmung zum Revisionsvorhaben an sich, doch wurden die konkreten Vorschläge des Bundesrates sehr kontrovers beurteilt. Die Landesregierung beschloss deshalb, die Vorlage aus Kostengründen auf die Koordination mit der AHV sowie auf Konsolidierungselemente zu beschränken. Die von ihm ursprünglich noch als wünschenswert bezeichneten sozialpolitischen Anliegen, die er nicht näher ausgeführt hatte, die aber insbesondere die Stellung der Teilzeitarbeitenden und der Personen mit niedrigem Einkommen (in beiden Fällen vor allem Frauen) hätten verbessern sollen, waren damit in der Vorlage nicht mehr enthalten [32].
Der Bundesrat war bereit, eine Motion Goll (sp, ZH) in Postulatsform entgegen zu nehmen, welche ihn beauftragen wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen dem BVG-Obligatorium unterstellt werden, doch erwuchs dem Vorstoss Opposition von Kofmel (fdp, SO), weshalb seine Behandlung verschoben wurde [33].
Mit einer Motion wollte Ständerätin Leumann (fdp, LU) den Bundesrat verpflichten, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision das Freizügigkeitsgesetz so abzuändern, dass Bagatell-Freizügigkeitsleistungen nicht mehr an die Auffangeinrichtung überwiesen werden müssen und der Verzugszins bei „vergessenen“ Guthaben nicht geschuldet ist, wenn die erfüllungsbereite Vorsorgeeinrichtung nicht handeln konnte. Die Motion wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf die anstehende BVG-Revision verwies, nur als Postulat angenommen [34]. Eine identische Motion Bangerter (fdp, BE) im Nationalrat wurde von Thanei (sp, ZH) bekämpft, womit deren Beratung vorderhand ausgesetzt war [35].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Bühlmann (gp, LU), welches den Bundesrat auffordert, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision Lösungen zur Gleichstellung von nichtehelichen mit ehelichen Partnerschaften zu unterbreiten [36].
Eine Motion Rechsteiner (sp, BL), welche den Bundesrat beauftragen wollte, den Status der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen in der beruflichen Vorsorge zu regeln, wurde auf Antrag der Regierung, die auf entsprechende Vorarbeiten verwies, nur als Postulat genehmigt [37].
Zu Fragen der steuerlichen Entlastung der Altersvorsorge siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
 
[32] Presse vom 7.4.99; CHSS, 1999, S. 148. Siehe SPJ 1998, S. 263 f.32
[33] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 470 ff.33
[34] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 186 f.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 473 f. Zu den „vergessenen“ Konten siehe SPJ 1998, S. 264. Am 1. Mai nahm die „Zentralstelle 2. Säule“ welche die „vergessenen“ Guthaben eruieren soll, ihre Arbeit auf (Presse vom 20.4.99).35
[36] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2193 f.36
[37] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2150. Für die Problematik der BVG-Sammelstiftungen, die nicht immer sehr professionell geführt werden, siehe SPJ 1996, S. 258.37