Année politique Suisse 1999 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen / Ausländerpolitik
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Ausländische Bevölkerung
Die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung – internationale Funktionäre, Kurzaufenthalter, Saisonniers und Flüchtlinge nicht mitgerechnet – nahm im Berichtsjahr um 0,2 Prozentpunkte zu. Mit 19,2% der Gesamtbevölkerung blieb der Ausländeranteil weiter stabil. Rund 30% der Zunahme gingen auf den Familiennachzug zurück, gut 20% kamen als neue Arbeitskräfte in die Schweiz. Mit 13 211 Personen war der Zuwachs bei den Bosniern am grössten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen aber nicht um echte Neueinwanderer, sondern um ehemals als Saisonniers eingereiste oder als Kriegsvertriebene aufgenommene Personen, die noch nicht in ihr Land zurückkehren können und nun eine reguläre Aufenthaltsbewilligung erhielten. Die stärkste Abnahme wurde (namentlich infolge von 5510 Einbürgerungen) mit 6913 Personen bei Staatsangehörigen Italiens verzeichnet; mit 29% der ausländischen Wohnbevölkerung bilden sie aber nach wie vor die grösste Ausländergruppe. Von den 1 368 670 am Jahresende anwesenden Personen besassen 75% eine Niederlassungs- und 25% eine Jahresbewilligung. Rund 700 000 Ausländerinnen und Ausländer waren erwerbstätig, 1,4% mehr als im Vorjahr. Dazu kamen 10 054 Saisonniers und 144 780 Grenzgänger. Insgesamt gingen 856 002 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz einer Arbeit nach, 1,6% mehr als 1998 [8].
 
[8] Presse vom 12.2.00. Eine Analyse der Wohnbevölkerung der Stadt Zürich zeigte, dass der Ausländeranteil 1900 bereits gleich hoch war wie 1999 (knapp 29%). 1910 betrug die ausländische Bevölkerung sogar 33,5%, der höchste je in Zürich registrierte Prozentsatz; allerdings war die ethnische Zusammensetzung wesentlich anders, da rund 70% der Ausländer Deutsche waren (NZZ, 7.9.99). Die SVP der Stadt Zürich verlangte mit einer Volksinitiative eine Ergänzung der Gemeindeordnung mit dem Satz: „Zürich ist keine Einwanderungsstadt“. Der Stadtrat (Exekutive) erachtete die Initiative nur als bedingt gültig, weil gemäss Bundesverfassung der Bund für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern sowie für die Asylgewährung zuständig ist (NZZ, 1.10. und 5.10.99).8