Année politique Suisse 1999 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Medienpolitische Grundfragen
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Qualitätssicherung und Selbstkontrolle
Im Frühjahr gründeten Vertreter der Journalistenverbände, der Medienwissenschaft, der Verleger und interessierte Medienschaffende den Verein „Qualität im Journalismus“. Eine entsprechende, die wesentlichen qualitätssichernden Prinzipien enthaltende Charta wurde durch die Mitgliederversammlung im November verabschiedet. Die Beherrschung des Handwerks, die charakterliche Eignung als Grundlage journalistischen Handelns sowie die Etablierung gewisser Standards mittels eines ethischen Diskurses standen dabei im Vordergrund. Doch wurde auch der Einbezug des Publikums in die Qualitätsdebatte betont [10].
Der Presserat als Organ journalistischer Selbstkontrolle wurde auf eine breitere personelle Basis gestellt und in eine Stiftung umgewandelt. Statt wie bis anhin nur der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) sollen sich ab Januar 2000 am Presserat künftig auch das Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM), die Mediengewerkschaft Comedia und die neu geschaffene Konferenz der Chefredaktoren beteiligen. Die im Dezember gegründete Stiftung mit Sitz in Freiburg bzw. deren Stiftungsrat wählte 21 Mitglieder in den Presserat, wovon 15 Medienschaffende und 6 Publikumsvertreter sind. Im Stiftungsrat stellten die drei Journalistenverbände neun, der Chefredaktorenverband drei Mitglieder [11].
Für den Presserat fiel im Berichtsjahr mehr Arbeit an als je zuvor. 39 neue Beschwerden gingen bei ihm ein, wobei Ende Jahr noch 18 Verfahren hängig waren. Die 23 Beanstandungen, auf welche der Presserat eintrat, betrafen vor allem die Missachtung der Privatsphäre sowie unfaires Verhalten und ungerechtfertigte Anschuldigungen der Medien [12]. Unter anderem empfahl der Presserat den Redaktionen die Zurückweisung von Leserbriefen mit rassistischen oder diskriminierenden Tendenzen. Der Rat wies darauf hin, dass eine angeheizte Stimmung in der Öffentlichkeit den Spielraum der Meinungsäusserungsfreiheit einschränke und die Sorgfaltspflicht der Redaktionen erhöhe [13].
Die Schweizerische Kommission Medientransparenz (SKM) wurde aufgelöst. Ab 2000 sollen ihre Aufgaben von der Schweizerischen Lauterkeitskommission, das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbewirtschaft für die Lauterkeit in der Werbung, wahrgenommen werden. Die Kommission ist paritätisch aus Vertretern von Werbung, Konsumentenschaft und Medienschaffenden zusammengesetzt und steht für mehr Transparenz in den Medien bzw. eine bessere Kontrolle der Trennung zwischen kommerzieller und redaktioneller Kommunikation ein [14].
 
[10] Bund, 19.3.99; NZZ, 17.9.99; BaZ, 18.9.99.10
[11] Presse vom 25.9.99; Bund, 27.9.99; NZZ, 23.10.99; Presse vom 22.12.99.11
[12] Vgl. Sammlung der Stellungnahmen 1999 des Schweizer Presserates, Freiburg 2000; Presse vom 19.4.99.12
[13] Presse vom 23.12.99.13
[14] Bund, 1.12.99; TA, 2.12.99.14