Année politique Suisse 2000 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Industrie, Gewerbe, Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
APPENZELL INNERRHODEN: Volksinitiative „Sonntag soll Sonntag bleiben“ aus kirchlichen und gewerblichen Kreisen. Verkürzung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag um eine Stunde bis 17 statt 18 Uhr; geöffnet sollen am Sonntag nur noch Läden sein, die sich auf Touristen ausrichten. Lanciert (SGT, 3.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: Umwandlung des Amts für Industrielle Betriebe (AIB) in eine Aktiengesellschaft bis Mitte 2001. Privatwirtschaftliche Organisation unter dem Namen „Industrielle Betriebe Baselland“. Vorlage der Regierung (BaZ, 2.6.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative „Fir en offe Basel“. Abschaffung aller Restriktionen der Ladenöffnungszeiten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Initiative für rechtlich zulässig zu erklären. Vom Parlament für rechtlich zulässig erklärt (BaZ, 8.3., 13.3.; vgl. SPJ 1999, S. 370). – 2) Änderung des Gesetzes über das Hausierwesen zur „Erreichbarkeit von Anlässen mit dem öffentlichen Verkehr“. Vom Grossen Rat ohne Gegenstimme gutgeheissen (BaZ,19.10.).
BERN: Änderung des Handels- und Gewerbegesetzes. Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an zwei Sonntagen bis 18 Uhr vom Parlament gutgeheissen; die Frage, ob und in welchem Umfang die Standortgemeinden und der Fonds für Suchtprobleme künftig von der Spielbankenabgabe profitieren sollen, wird zuhanden der 2. Lesung in die Kommission zurückgenommen (Bund, 8.2.; vgl. SPJ 1999, S. 370).
GENEVE: Loi sur les procédures de réclame. Modification visant à interdire la publicité pour le tabac et les alcools. Adoptée par le parlement (TG, 19.2).
GLARUS: 1) Aufhebung des Ladenschlussgesetzes. Vom Landrat zuhanden Landsgemeinde verabschiedet. An der Landsgemeinde vom 7.5. mit grossem Mehr angenommen (NZZ, 8.5., 14.2.). – 2) Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Überführung einer Beschränkung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ins Ruhetagsgesetz. An der Landsgemeinde vom 7.5. angenommen (NZZ, 8.5.).
LUZERN: Volksinitiative des Detaillistenverbandes „Einkaufen vor Ort – Grosszentren mit Mass“. Eingereicht. Die Regierung legt eine entsprechende Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vor, welche den Anpassungen an die Bundesgesetzgebung, den neuen Bestimmungen über Einkaufs- und Fachmarktzentren sowie den Forderungen des Detaillistenverbandes Folge leisten bzw. eine Straffung der Verfahren und mehr Gemeindeautonomie schaffen will (NLZ, 25.1., 17.11.; vgl. SPJ 1999, S. 370).
THURGAU: Neues Ladenschlussgesetz. Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr von montags bis samstags; Gemeinden sollen vier Verkaufssonntage bestimmen können. Geht in die Vernehmlassung (SGT, 3.11.).
ZÜRICH: Ruhetags- und Ladenschlussgesetz. In 1. Lesung werden alle gewerkschaftlichen Minderheitsanträge (z.B. Arbeitnehmerschutz-Artikel) abgelehnt. In 2. Lesung vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 56% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 48,7% (NZZ, 16.5., 27.6., 25.9.; vgl. SPJ 1999, S. 371).