Année politique Suisse 2000 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Wasserrecht –
Protection de l’environnement, de la nature et des sites, droit des eaux
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Volksinitiative des Fischereiverbands sowie des Natur- und Vogelschutzverbands. Belebung der Gewässer; natürliche Auenlandschaften statt Betonverbauungen; Befreiung von eingedolten Bächen aus ihrem Korsett; naturgerechte Nutzung der Gewässer. Lanciert (BaZ, 17.8.). – 2) Revision des Gewässerschutzgesetzes. Anpassung an das Bundesrecht dank der Verankerung des Verursacherprinzips und des nachhaltigen Schutzes der Gewässer im kantonalen Recht. Vorlage der Regierung (BaZ, 23.8.). – 3) Änderung des Umweltschutzgesetzes. Baselbieter Gemeinden sollen eine Grundgebühr einführen können als Ergänzung zur bisherigen Sackgebühr; durch diese Pauschale soll die Finanzierung der Wertstoffentsorgung und die Erfassung des Gewerbes, das Hauskehricht über private Transporteure entsorgen lässt, gewährleistet werden. Vorlage der Regierung (BaZ, 25.10.). – 4) Volkinitiative „Heide-Hunde“. Regierungsrat und Landrat lehnen die Initiative ab (BaZ, 31.5., 8.9.; vgl. SPJ 1999, S. 374).
BERN: 1) Revision des See- und Flussufergesetzes. Vorlage der Regierung aufgrund einer freisinnigen Motion (Melchior Buchs, Juni 1999), die eine Lockerung des Gesetzes verlangt. Die Regierung hegt staatspolitische Bedenken, sei doch die Vollzugspraxis angesichts einer Lockerung des Gesetzes nach 18 Jahren problematisch, und beantragt dem Parlament Nichteintreten. Gegen den Willen der Regierung und der Linken stimmt die bürgerliche Ratsmehrheit einer „Feinkorrektur“ am Gesetz gemäss Kommissionsvorschlag zu. Als Ausnahmegründe, die eine Uferwegführung abseits des Wassers rechtfertigen, dürfen neu ausdrücklich Kosteneinsparungen und überwiegende private Interessen genannt werden (Bund, 26.2., 6.9.). – 2) Revision des Gewässerschutzgesetzes sowie Revision des Gesetzes über den Gewässerunterhalt und Wasserbau. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine verfassungskonforme Ausrichtung von Beiträgen und Abstimmung auf das neue Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Vorlage der Regierung (Bund, 10.11.). – 3) Revision des Abfallgesetzes. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine verfassungskonforme Ausrichtung von Beiträgen und Abstimmung auf das neue Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Vorlage der Regierung (Bund, 10.11.).
GENEVE: 1) Loi constitutionnelle modifiant la mission des Services industriels de Genève en matière de traitement des déchets. Acceptée en votation populaire le 26.11 à 90,9%, participation 47,2% (TG, 27.11). – 2) Loi sur le patrimoine. Le référendum lancé par „Objectif Genève“, organisation représentant notamment les milieux économiques, n’a pas abouti (LT, 31.5; TG, 12.7).
GRAUBÜNDEN: Neues Umweltschutzgesetz. Vollzug des Bundesrechts. Regelung der Zuständigkeiten und des Verfahrens; Subsidiarität und wenig materielle Vorschriften. In die Vernehmlassung geschickt. Vorlage der Regierung (BüZ, 19.5., 8.12.).
LUZERN: Neues Wassernutzungsgesetz. Kostendeckende bzw. höhere Gebühren; Mehrbelastung der Gemeinden und der Konsumentenschaft. Vorlage der Regierung. Der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) kündigt massive Opposition an (NLZ, 28.11.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes. In 1. Lesung folgt der Grosse Rat den regierungsrätlichen Anträgen (SN, 11.4.; vgl. SPJ 1999, S. 374). – 2) Neues Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von verursacherbezogenen Abwassergebühren sowie zur Durchführung einer generellen Entwässerungsplanung. Vorlage der Regierung (SN, 10.8.). – 3) Änderung des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz. Neudefinition der Aufgaben der Natur- und Heimatschutzkommission. Zur Stellungnahme sollen der Kommission insbesondere jene Vorhaben unterbreitet werden, die sich im Bereich der im kantonalen Inventar aufgeführten Schutzzonen und -objekte befinden – sofern ihre Auswirkungen die angestrebten Schutzziele erheblich beeinträchtigen. Vom Grossen Rat beschlossen (SN, 22.8.).
TESSIN: Loi d'application de la loi fédérale sur la protection des eaux. Projet de loi autour d'une taxe sur les déchets présenté par le gouvernement (CdT, 2.12).
ZÜRICH: Volksinitiative der SP 8, der Grünen, des Heimatschutzes, des WWF und des Naturschutzvereins 7/8 zur Erhaltung des Bauernhofes Weinegg. Verhindert werden soll, dass der von Quartierbewohnern betreute und verwaltete Vorzeige-Bauernhof im Besitze des Kantons abgerissen wird, nachdem das Land als Bauzone ausgeschieden worden ist und der Kanton zu realisieren bzw. zu verkaufen beabsichtigt. Lanciert (NZZ, 8.11.).