Année politique Suisse 2000 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
BASEL-STADT: Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung. Plafonierung der Beiträge an Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe bei der kantonalen Durchschnittsprämie. Vom Grossen Rat gutgeheissen (BaZ, 13.1.).
BERN: Einführungsgesetz über die Bundegesetze der Kranken-, Unfall- und Militärversicherung. Die Kompetenz zur Kürzung des Kantonsbeitrags an die Krankenkassenprämienverbilligung wird bei Regierung belassen. In 1. und 2. Lesung durchberaten und oppositonslos verabschiedet (Bund, 10.2., 7.6.).
GRAUBÜNDEN: Krankenkasseninitiative von SP und Gewerkschaftsbund zur Umkehr des bisher praktizierten Systems bei der Prämienverbilligung. Neu soll die Pflicht zur Ausschöpfung des Maximums verankert werden, wobei dem Parlament die Kompetenz eingeräumt wird, den Betrag nach unten zu korrigieren. Lanciert und zustandegekommen (BüZ, 4.2., 5.2., 2.5.).
OBWALDEN: Prämienverbilligungsinitiative der CSP. Zurückgezogen (NLZ, 28.3.; vgl. SPJ 1999, S. 377).
ST. GALLEN: Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien“. Von der Regierung und dem Parlament zur Ablehnung empfohlen. In der Volksabstimmung vom 21.5. mit 57,3% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 40,9% (SGT, 26.4., 22.5.; vgl. SPJ 1999, S. 377).
SCHWYZ: Gegenvorschlag zur Volksinitiative der SP, welche Verbilligungen der Krankenkassenprämien für 60% der Bevölkerung fordert. Die Regierung schlägt ein Selbstbehaltmodell zur Ausbezahlung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen vor, das rund 40% der Kantonseinwohner von Verbilligungen profitieren lassen würde. Entwurf der Regierung (NLZ, 31.5., 24.11.).
TESSIN: Loi sur l’harmonisation et la coordination des prestations sociales. Adoptée par le Grand Conseil (CdT, 6.6).
ZÜRICH: Zweite Verbilligungsinitiative des „Komitees tragbare Krankenkassenprämien für alle“. Eingereicht und vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen (NZZ, 2.3., 6.10.; vgl. SPJ 1999, S. 377).