Année politique Suisse 2000 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Gesundheitswesen – Santé publique
BERN: Liberalisiertes Gesundheitsgesetz. Vom Grossen Rast in 1. Lesung verabschiedet. Umstritten bleibt, ob es bei Organentnahmen Einwilligungen braucht (Bund, 14.9.; vgl. SPJ 1999, S. 378).
GRAUBÜNDEN: Gesetz über die Organisation der kantonalen psychiatrischen Dienste. Ausgliederung und rechtliche Verselbständigung der kantonalen psychiatrischen Kliniken und Heimzentren. Vorlage der Regierung (BüZ, 20.10.).
LUZERN: Volksinitiative der SP „Ausbildung in der Zentralschweiz: Rettet die Hebammenschule Luzern“. Die Regierung empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da ein kompletter Neuaufbau vonnöten wäre. Grosser Rat lehnt das Begehren ebenfalls ab, überweist aber gleichzeitig Vorstösse zur Sicherung der Praktikumsplätze und der Ausbildungskoordination (NLZ, 26.2., 9.5.; vgl. SPJ 1999, S. 378).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Ausweitung und Präzisierung der Patientenrechte: Jeder Eingriff in die persönliche Freiheit eines Patienten oder einer Patientin bedarf einer vorgängigen Information und Zustimmung der Betroffenen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung bereinigt (SN, 26.9., 28.11.).
TESSIN: 1) Nouvelle loi sur l’assistance socio-psychiatrique. Adoptée par le Grand Conseil (CdT, 12.4). – 2) Modification de la loi sur la promotion de la santé et de la coordination sanitaire. Acceptée par le parlement (CdT, 20.12).
ZUG: Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Anwendung medizinischer und pflegerischer Zwangsmassnahmen sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Vorlage der Regierung (NLZ, 16.6.).
ZÜRICH: 1) Neues Gesundheitsgesetz. In der Vernehmlassung wird eine Totalrevision grundsätzlich begrüsst, die Aufteilung der Zuständigkeit für die akutmedizinische Spitalversorgung an den Staat und für die Langzeitpflege an die Gemeinden hingegen abgelehnt (NZZ, 20.4.; vgl. SPJ 1999, S. 379). – 2) Änderung des Gesundheitsgesetzes. Ausschliessliches Erfordernis eines abgeschlossenen Psychologiestudiums an der Universität oder an einer Fachhochschule für die Grundausbildung der nichtärztlichen Psychotherapeuten. In 1. Lesung vom Kantonsrat gemäss bürgerlichem Antrag beschlossen und in 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 20.6., 22.8.). – 3) Apotheker-Initiative „für eine kundenfreundliche und sichere Arzneimittelversorgung“ und „Zürcher Heilmittel-Initiative“ der Zürcher Ärzteschaft. Beratungen des regierungsrätlichen Gegenvorschlags zu den beiden Volksinitiativen im Kantonsrat. Vorlage sieht vor, dass Ärzte in Gemeinden ohne Apotheke Medikamente abgeben dürfen; die Selbstdispensation ist ausserdem erlaubt, wenn sich der Arzt an den allgemeinmedizinischen Notfalldiensten beteiligt. Der Ärzteverband will bei Annahme des Gegenvorschlags seine Initiative zurückziehen. FDP-Antrag auf Zurückweisung des Gegenvorschlags an die Kommission wird abgelehnt (NZZ, 24.10., 7.11.; vgl. SPJ 1999, S. 379). – 4) Neues Patientenrechtsgesetz. Regelung der Rechte und Pflichten von Patienten; heikle Punkte betreffen die Regelung von Zwangsmassnahmen, die Bestimmungen über die passive Sterbehilfe und die Voraussetzungen für Obduktionen und Transplantationen. Geht in die Vernehmlassung (NZZ, 23.12.).