Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Bürgerrecht und Stimmrecht
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Stimmrecht
Die Forderung der Jugendverbände und der Jungparteien der SP und der CVP nach einer Senkung des aktiven und passiven Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahre konnte lediglich einen Teilerfolg verbuchen. Die SPK des Nationalrats gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative der jüngsten Parlamentsabgeordneten, der Sozialdemokratin Ursula Wyss (BE), zwar keine Folge, formulierte aber eine eigene Motion, welche nur das aktive Wahlrechtsalter senken will. Die Wahl von Sechzenhnjährigen in politische Ämter mache hingegen angesichts des zivilen Mündigkeitsalters von 18 Jahren wenig Sinn. Der Nationalrat lehnte jedoch diese Motion mit 89:79 Stimmen ab, nachdem die Befürworter einer Senkung nicht bereit gewesen waren, sich mit der Überweisung in Postulatsform zu begnügen [19]. Ebenfalls keine Chance hatte eine parlamentarische Initiative Zwygart (evp, BE) für die Einführung eines Familienstimmrechts, das Eltern als Vertreter ihrer Kinder zusätzliche Stimmen eingeräumt hätte [20].
Die Einführung des Ausländerstimmrechts kam im Berichtsjahr einige kleine Schritte voran. Im Kanton Neuenburg, der das kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, beschloss das Parlament im Rahmen der Verfassungstotalrevision ohne Gegenstimme, dieses Recht auch für kantonale Angelegenheiten zu gewähren. Am 24. September hiessen die Stimmberechtigten die neue Verfassung und damit auch das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Nachdem 1998 im Kanton Jura das Parlament beschlossen hatte, dass Ausländer in Gemeindeparlamente gewählt werden können, führten die Gemeinden Delsberg, Porrentruy, Bassecourt und Les Bois diese Neuerung ein. Im Herbst wurden in Delsberg vier Ausländer in das 51köpfige Parlament gewählt [21]. In Genf, wo die Kantonsregierung 1998 die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene vorgeschlagen hatte, entschied sich die linke Parlamentsmehrheit für eine weiter gehende Lösung. Der Grosse Rat beschloss die obligatorische Einführung sowohl des aktiven als auch des passiven kommunalen Ausländerstimm- und -wahlrechts [22]. Im Kanton Schaffhausen hiess der Grosse Rat in 1. Lesung die neue totalrevidierte Kantonsverfassung gut, welche unter anderem auch das kommunale fakultative Ausländerstimmrecht enthält. Im Kanton St. Gallen war ein entsprechender Passus in der 1. Lesung vom Grossen Rat ebenfalls gutgeheissen, in der 2. Lesung dann aber wieder aus dem Entwurf für die neue Kantonsverfassung gestrichen worden [23].
 
[19] Bund und NZZ, 19.5.00; NZZ, 30.5.00; AB NR, 2000, S. 494 ff. (Wyss hatte ihre Initiative zugunsten der Motion zurückgezogen); Presse vom 6.6.00. Die ursprünglich ebenfalls im Unterstützungskomitee vertretenen Jungfreisinnigen zogen sich nach einer Konsultation ihrer Sektionen und Mitglieder zurück (LNN, 19.5.00; NZZ, 5.6.00).19
[20] AB NR, 2000, S. 498 f. (die Ablehnung erfolgte mit 100:11 Stimmen).20
[21] NE: LT, 7.3.00; Express, 25.9.00. JU: LT, 22.5.00; TA, 21.11.00; WoZ, 30.11.00. Vgl. SPJ 1998, S. 27.21
[22] LT, 14.9. und 25.9.00.22
[23] SH: NZZ, 29.5.00. SG: SGT, 27.9.00.23