Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Strafmass und Vollzug
Der Ständerat setzte im Berichtsjahr die Beratung der Revision des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes fort. Es galt nun noch, die Bestimmungen des Militärstrafgesetzes an die Reform anzupassen und das totalrevidierte und neu in einem eigenen Gesetz festgehaltene Jugendstrafrecht zu beraten. Er hielt sich beim Jugendstrafrecht weitgehend an die Vorgaben des Bundesrates und nahm einige Präzisierungen vor. Als Neuerung führte er die Mediation ein, die bei geringfügigen Vergehen und mit dem Einverständnis aller Beteiligten anstelle einer Strafe treten kann [42].
Die nach einem brutalen Sexualverbrechen an einem Kind im Jahre 1998 von betroffenen Eltern und Verwandten lancierte Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ konnte im Mai eingereicht werden. Nachdem es noch zu Jahresbeginn danach ausgesehen hatte, als ob sie scheitern würde, wurden nach einem öffentlichen Aufruf in kürzester Zeit noch fast 150 000 zusätzliche Unterschriften gesammelt, was das Total der Unterzeichnenden auf mehr als 190 000 ansteigen liess [43].
Der im Jahr 1997 mit Thailand abgeschlossene Vertrag über die Überstellung von Straftätern wurde vom Parlament ratifiziert [44].
 
[42] AB SR, 2000, S. 28 ff. (Militärstrafrecht) und 737 ff. (Jugendstrafrecht). Vgl. SPJ 1999, S. 30. Zum Strafvollzug siehe Lit. Besozzi (vgl. dazu auch Bund, 15.1.00 und Besozzi in NZZ, 22.4.00), zum Jugendstrafrecht NZZ, 14.9. und 20.11.00 sowie TA, 21.9.00 (Mediation).42
[43] BBl, 2000, S. 3336 ff.; Bund, 17.2.00 (Aufruf); SGT, 10.3.00; Presse vom 4.5.00 (Einreichung). Für den besonderen Erfolg der Initiative im Wallis, wo auf Initiative von ebenfalls von einem Gewaltverbrechen betroffenen Eltern über 40 000 Unterschriften gesammelt wurden, siehe auch NF, 19.2. und 5.4.00. Vgl. SPJ 1998, S. 32.43
[44] AB SR, 2000, S. 39 f.; AB NR, 2000, S. 660. Vgl. SPJ 1999, S. 30 f.44