Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
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Regierungsreform
Der Bundesrat befasste sich in Klausursitzungen mit einer Vertiefung des von ihm bevorzugten Modells einer zweistufige Regierung mit Bundesräten als Regierungskollegium und ihnen unterstellten sogenannten Delegierten Ministern (DM) ohne Stimmrecht in der Exekutive. Dabei prüfte er zwei Varianten: in der einen wären diese DM als Fachminister für einen besonders wichtigen Schwerpunkt des Departements zuständig (z.B. als Justizminister), in der anderen gäbe es für jeden Departementschef einen Stellvertreter ohne spezifischen Fachbereich. Diese DM sollen vom Gesamtbundesrat auf Antrag der einzelnen Departementsvorsteher auf vier Jahre gewählt werden. Das Mitentscheidungsrecht des Parlaments würde sich auf eine Bestätigung sämtlicher Delegierten Minister en bloc beschränken [14].
Der Ständerat übernahm den Beschluss der grossen Kammer aus dem Vorjahr, dass der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat betraute daraufhin den bisherigen faktischen Regierungssprecher, Vizekanzler Casanova, offiziell mit dieser Funktion [15].
Der Bundesrat legte dem Parlament die Legislaturplanung 1999-2003 vor. Wie seit 1962 üblich nahm er darin eine Standortbestimmung der Regierungspolitik vor und stellte die wichtigsten Ziele der nächsten vier Jahre vor. Noch stärker als bei der letzten Ausgabe versuchte der Bericht, anstelle einer Aufzählung aller anzugehenden Aufgaben eine kohärente und zielorientierte Politikformulierung vorzunehmen. Ausgehend von den drei Leitgedanken Öffnung nach Aussen, wirtschaftliche Konsolidierung und Förderung des inneren Zusammenhalts wurden zwölf Ziele mit den dazugehörenden Projekten definiert [16]. Der Nationalrat liess diesen Bericht von einer Spezialkommission vorberaten, welche eine ganze Reihe von ergänzenden Richtlinienmotionen einreichte. Das Parlament nahm vom Bericht Kenntnis und überwies die meisten Richtlinienmotionen in Postulatsform [17].
 
[14] Presse vom 27.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 39. Siehe auch Lit. Bundeskanzlei.14
[15] AB SR, 2000, S. 10 ff. und 229; AB NR, 2000, S. 382 und 463; BBl, 2000, S. 2166; NZZ, 24.8.00 (Casanova). Siehe auch SPJ 1999, S. 40.15
[16] BBl, 2000, S. 2276 ff.; Presse vom 2.3.00. Vgl. SPJ 1996, S. 32 f.16
[17] BBl, 2000, S. 2927 ff. (Spezialkommission); AB NR, 2000, S. 742 ff., 770 ff. und 803 ff.; AB SR, 2000, S. 368 ff. und 650 ff. Zu einzelnen Richtlinienmotionen siehe den jeweiligen Sachzusammenhang. Der BR gab zudem auch noch einen Bericht „Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2001“ heraus (vgl. dazu auch Bundespräsident Ogi in AB SR, 2000, S. 896 f. und BaZ, 12.12.00).17