Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Verwaltung
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Pensionskasse
Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit dem neuen Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundespersonals. In Abweichung vom Beschluss der grossen Kammer und gegen den Widerstand der Ratslinken beschloss er, die Gültigkeit des Leistungsprimats auf das Jahr 2006 zu begrenzen, danach soll das Beitragsprimat gelten. In der Differenzbereinigung kritisierte die Nationalratskommission dieses Vorgehen als taktisch ungeschickt. Da die Personalverbände und die Linke gegen diesen Wechsel opponieren, würde damit ein Referendum provoziert und die gesamte neue Rechtsordnung für die Pensionskasse gefährdet oder zumindest verzögert. Das Plenum übernahm ihren Vorschlag, im vorliegenden Gesetz das Leistungsprimat unbefristet beizubehalten, den Bundesrat aber mit einer Motion zu verpflichten, bis Ende 2006 mit einer Gesetzesrevision den Wechsel zum Beitragsprimat zu beantragen. Die Motion wurde gegen den Widerstand der SP, der Grünen und einer Minderheit der CVP überwiesen. Nachdem sich auch der Ständerat mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt hatte (er überwies die Motion mit 29:6 Stimmen), wurde das neue Gesetz in der Sommersession einstimmig verabschiedet [26].
 
[26] AB SR, 2000, S. 78 ff., 336 f., 337 f. (Motion) und 479; AB NR, 2000, S. 507 ff., 514 f. (Motion) und 854; BBl, 2000, S. 3615 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 41 f.26