Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Gerichte
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Dringliche Entlastungsmassnahmen
Die Justizreform wird zwar durch den Ausbau der Vorinstanzen, was allerdings noch durch die Kantone umgesetzt werden muss, eine gewisse Entlastung der Bundesgerichte bringen, an ihrer chronischen Überlastung aber nichts Grundsätzliches ändern. Als Zweitrat hiess deshalb auch der Nationalrat die mit parlamentarischen Initiativen der GPK beider Räte geforderten dringlichen Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts in Lausanne und des Bundesversicherungsgerichts in Luzern gut. Am meisten umstritten war wie bereits in der kleinen Kammer die von der GPK und dem Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung der umfassenden materiellen Prüfungspflicht des Sozialversicherungsgerichts, gegen welche vor allem Behinderten- und Patientenorganisationen sowie Gewerkschaften protestierten. Der Nationalrat lehnte diese Abschaffung ab. Nachdem der Ständerat in dieser Frage in der Differenzbereinigung nachgegeben hatte, konnten die Entlastungsmassnahmen in der Sommersession verabschiedet werden [43].
 
[43] AB NR, 2000, S. 46 ff., 664 ff. und 855; AB SR, 2000, S. 113 ff., 399 f. und 480; BBl, 2000, S. 3542 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 46 f. Zum Protest siehe das Inserat der erwähnten Organisationen in NZZ, 3.3.00.43