Année politique Suisse 2000 : Grundlagen der Staatsordnung / Föderativer Aufbau
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Im Mai nahm der Bundesrat Kenntnis vom
Vernehmlassungsbericht zum Neuen Finanzausgleich (NFA), welcher auch eine eingehende Reform der Kompetenz- und Kooperationsordnung zwischen dem Bund und den Kantonen, aber auch der Kantone unter sich enthält. Seine Botschaft stellte der Bundesrat auf Ende Jahr in Aussicht, verschob dieses Datum dann allerdings auf Herbst 2001, da zuerst noch die Datenbasis zu aktualisieren sei. Kantone, Gemeinden und Verbände hatten in der Vernehmlassung rund 2000 Änderungsanträge eingereicht. Die Projektleitung zog daraus das Fazit, die Rückmeldungen seien mehrheitlich positiv ausgefallen, ernst zu nehmende Kritik mache jedoch gewisse Nachbesserungen notwendig. Grundsätzliche staatspolitische Kritik kam allerdings von der SP, den Grünen und dem Gewerkschaftsbund, welche sich gegen Kompetenzverlagerungen vom Bund zu den Kantonen aussprachen. Einer der Hauptkritikpunkte von Seiten der Kantone war die Berechnungsformel für den sogenannten Ressourcenindex, welcher die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kantons ausdrückt. Verlangt wurde insbesondere, dass darin die Zentrumslasten der Städte grösseres Gewicht erhalten
[1].
Zum Verhältnis zwischen den Sprachregionen siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).
[1] Presse vom 4.5. und 6.5.00;
NZZ, 20.10.00;
AB NR, 2000, S. 1459 (neuer Termin). Siehe dazu auch unten, Teil I, 5 (Finanzausgleich). Vgl.
SPJ 1999, S. 53 und 164 f. Zur Forderung nach der Schaffung eines nationalen Kohäsionsfonds zur Unterstützung peripherer Regionen siehe unten, Teil I, 4a (Strukturpolitik).1
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