Année politique Suisse 2000 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
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Familienbesteuerung
In der Herbstsession des Vorjahres hatte der Nationalrat einen parlamentarischen Vorstoss gutgeheissen, der das Vollsplitting bei der Familienbesteuerung verlangt. Im Berichtsjahr standen zahlreiche weitere Vorstösse zur Behandlung an. Der Bundesrat bat um Zurückhaltung, weil er sich bei der Planung der zukünftigen Familienbesteuerung stark behindert fühlte. Im März trat Bundesrat Villiger vor die Presse und kündigte im Rahmen eines bundesrätlichen Steuerpakets Steuerermässigungen für Familien mit Kindern an. Ebenso setzte sich die Landesregierung zum Ziel, Ehepaare bei der Besteuerung gegenüber Konkubinatspaaren gleichzustellen. Insgesamt rechnete der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 1,3 Mia Fr. bei Bund und Kantonen. Vier Varianten standen zur Wahl: Das „Vollsplitting ohne Wahlrecht“, welches vom Bundesrat und den Finanzdirektoren favorisiert wurde, besteuert das gemeinsame Einkommen verheirateter Paare je hälftig. Aufgrund der Progression fällt so der Steuersatz bedeutend geringer aus. Bei der Variante „Vollsplitting mit Wahlrecht“ kommen auch Konkubinatspaare zum Zug. Das Modell „Individualbesteuerung“ hat die Steuerveranlagung jeder mündigen Person zur Folge. Beim Ansatz „Familiensplitting“ werden alle Personen einzeln veranlagt, Ehepaare und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern können allerdings vom Splitting profitieren. Ein fünftes Modell „Abbau der Progression“ entstammt einer ständerätliche Initiative. Es verfolgt eine Verflachung der Progressionskurve bei der direkten Bundessteuer, Korrekturen bei den Soziallasten und die steuerliche Gleichstellung von Ehe- und Konkubinatspaaren. Unabhängig von der Umsetzung dieser Modelle will der Bundesrat Einkommen unterhalb des Existenzminimums in Zukunft nicht mehr besteuern, Eltern einen höheren Kinderabzug gewähren und überdies einen Abzug für Betreuungskosten einführen. Auch die Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sollen voll abzugsfähig werden 18 NZZ, 7.2.00; Presse vom 14.3. und 18.5.00. Vgl. SPJ 1999, S. 154 f. Zu den jeweils erwarteten Steuerausfällen vgl. die Antwort des BR auf eine Ip. Fässler, sp, SG (AB NR, 2000, IV, Beilagen, S. 197 f.).18.
Im Oktober fällte der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid allerdings zugunsten einer Mischvariante: dem „Teilsplittings ohne Wahlrecht“. Ehepaare sollen wahlweise entweder weiterhin gemeinsam besteuert oder separat auf der Basis eines durch 1,9 dividierten Gesamteinkommens veranschlagt werden. Mit den Einsparungen gegenüber dem Vollsplitting sollen höhere Kinderabzüge eingeführt werden. In der Vernehmlassung lehnten SP und Gewerkschaften diese Reform jedoch ab. Profitieren würden ihrer Meinung nach lediglich Paare mit hohem Einkommen. Die Kantone wehrten sich gegen den durch die Individualbesteuerung anfallenden Mehraufwand. FDP und SVP hielten am Vollsplitting fest und die CVP favorisierte das Familiensplitting. Sukkurs erhielt das Familiensplitting ausserdem von den Wirtschaftsverbänden. Überraschend wich aber Bundesrat Villiger im November von seinem Vorhaben ab, die Reform noch während der Wintersession im Parlament beraten zu lassen. Aufgrund der unsicheren Konjunkturlage müssten die Bundesfinanzen neu beurteilt werden 19 Presse vom 3.10. und 29.11.00. Zu den Positionen der Parteien vgl. NZZ, 22.8.00.19.
Als Antwort auf die an der Urne im Vorjahr gescheiterte Mutterschaftsversicherung forderte die CVP-Fraktion mit einer parlamentarischen Initiative eine Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Steuer auf mindestens 7200 Fr. Für Kinder in Ausbildung sowie für die berufsbedingte Kinderbetreuung sollen zusätzliche Abzüge eingeführt werden. Zur Wahrung der Ertragsneutralität schlug die CVP vor, eine Verschiebung auf Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zu prüfen. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner WAK, die bei drei Enthaltungen einstimmig für das Begehren votiert hatte. Sodann überwies der Rat eine Motion von Ständerätin Simmen (cvp, SO), die dieselben Anliegen verfolgte 20 AB NR, 2000, S. 22 (pa.Iv. CVP-Fraktion) und 23 (Mo. Simmen).20.
Mit einer Motion forderte Mugny (gp, GE) die vollständige steuerliche Entlastung von berufsbedingten Kinderhütekosten für Einelternfamilien. Der Bundesrat wies darauf hin, dass solche Abzüge in der Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern nicht mehr vorgesehen seien. Am ersten Verhandlungstag wurde die Motion im Nationalrat von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft, in der Wintersession aber von der Volkskammer als Postulat überwiesen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Spoerry (fdp, ZH) bereits im Frühjahr erreicht, dass bestehende Kinderbetreuungskosten-Abzüge in den Kantonen bis zum Inkrafttreten der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung aufrecht erhalten werden können 21 AB NR, 2000, S. 1193 und 1534 (Mugny); AB SR, 2000, S. 110 f. (Spoerry).21.
Von FDP-Nationalrat Bührer (SH) bekämpft wurde eine Motion Hafner (sp, SH), die zum Ziel hatte, die bei der direkten Bundessteuer erlaubten Sozialabzüge neu nicht vom Einkommen sondern vom Steuerbetrag in Abzug zu bringen. Die Befürworter aus der SP-Fraktion begrüssten die Besserstellung der durch das „Armutsrisiko Kind“ stark betroffenen unteren Einkommensschichten. Bührer dagegen befürchtete eine Mehrbelastung des Mittelstandes und eine Abkehr von der Maxime der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Obwohl sich der Bundesrat zur Entgegennahme als Postulat bereit erklärte, wies der Rat den Vorstoss zurück 22 AB NR, 2000, S. 25 ff.22.
Schliesslich forderte Fehr (sp, ZH) in einer von der ehemaligen Basler SP-Nationalrätin Keller eingereichten Motion eine mildere Besteuerung von Kinderalimenten, solange ein zu bestimmendes Einkommen nicht überschritten wird. Bis 1995 konnten Alimente vom leistenden Elternteil nicht von der Steuer abgezogen werden und mussten daher vom erhaltenden Elternteil auch nicht als Einkommen versteuert werden. Die Volkskammer überwies den Vorstoss als Postulat. Auch der Berner Nationalrätin Vermot (sp) war die Besteuerung von Kinderalimenten ein Dorn im Auge. Ihrem Vorschlag, Unterhaltsbeiträge in der Höhe des halben Kinderabzugs beim leistenden Elternteil zum Abzug zuzulassen und beim empfangenden entsprechend geringer zu besteuern, hielt der Bundesrat entgegen, dass nicht mehr vorhandenes Einkommen nicht besteuert werden sollte. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat 23 AB NR, 2000, S. 24 f. (Keller) und 1062 f. (Vermot).23.
Als Postulat erfolgreich war auch eine Motion der CVP-Fraktion zur Besserstellung der Familien bei der direkten Bundessteuer. Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung hat in den Augen der Fraktion mit einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Einkommen und Lebensbedarf zu einer generellen Abwertung der Familie als Lebensform geführt. Der verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber kinderlosen Paaren sei im Steuersystem verstärkt Rechnung zu tragen. Entsprechend dem Bericht Locher zur Revision der Familienbesteuerung forderte die Fraktion deshalb die separate Einkommensbesteuerung bei verheirateten Personen mit minderjährigen oder in Ausbildung stehenden Kindern 24 AB NR, 2000, S. 1064. Mit Stichentscheid des SR-Präsidenten wurde in der Herbstsession ausserdem eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des NR als erfüllt abgeschrieben, die eine stärkere Berücksichtigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung sowie die Einführung einer Familienverträglichkeitsprüfung bei Entscheiden und Erlassen verfolgt hatte (AB NR, 2000, S. 813; AB SR, 2000, S. 656). Siehe auch unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).24. Der Nationalrat hatte bereits im Frühjahr eine Motion Baumann (gp, BE) als Postulat überwiesen, die den Kantonen die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung ermöglichen will 25 AB NR, 2000, S. 309.25.