Année politique Suisse 2000 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Finanzausgleich
Im Mai nahm der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zum Neuen Finanzausgleich (NFA) entgegen. Seine Botschaft stellte er auf Ende Jahr in Aussicht. Kantone, Gemeinden und Verbände hatten rund 2000 Änderungsanträge eingereicht. Die Projektleitung teilte mit, die Rückmeldungen seien mehrheitlich positiv ausgefallen, ernst zu nehmende Kritik mache gewisse Nachbesserung jedoch notwendig. Die NFA-Delegation mit Vertretern aus Bund, Kantonen und Städteverband bezeichnete daraufhin erste Korrekturen, die zu einer verbesserten Akzeptanz beitragen sollen. Bei den Sozialleistungen soll der Bund Mindeststandards definieren, die allzu grosse kantonale Unterschiede einschränken. Die Aufgabenfelder der Berufsbildung und der Wohnbauförderung sollen von der „Grossbaustelle NFA“ abgekoppelt und separat reformiert werden. Beim Agglomerationsverkehr wollte die NFA-Delegation hingegen den Vorrang der interkantonalen Zusammenarbeit nicht preisgeben, stellte aber Bundesmittel für ausserordentliche Grossprojekte in Aussicht. Einer der Hauptkritikpunkte von Seiten der Kantone war der sogenannte Ressourcenindex, die Bemessung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Kantons. Dieser Ressourcenindex soll neu aufgrund der direkten Bundessteuer ermittelt werden und der Zentrumslast der Städte mehr Gewicht geben 64 Presse vom 4.5. und 6.5.00. Bereits im Januar war die Projektleitung NFA in ihrem Zwischenbericht zur Vernehmlassung zum Schluss gekommen, der NFA sei politisch noch nicht tragfähig (NZZ, 20.1. und 31.1.00). Vgl. SPJ 1999, S. 164 f.64.
Im November teilte der Bundesrat der Öffentlichkeit mit, dass sich seine Botschaft um weitere neun Monate verzögert. Die Datenbasis sei zu aktualisieren und die Kantone müssten über die Auswirkungen des NFA im Detail informiert werden. Bundesrat Villiger bekräftigte aber, dass er am NFA in seiner jetzigen Form festhalte 65 Presse vom 10.11.00.65.
CVP-Nationalrat Walker (SG) beantragte in einer Motion, zur besseren Akzeptanz des NFA eine Überbrückungshilfe zu schaffen, die aus der vorgesehenen Erhöhung der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank zu finanzieren sei. Der Bundesrat entgegnete, das bestehende Konzept des NFA sehe bereits eine degressiv ausgestaltete Überbrückungshilfe vor. Die potentiellen Gewinne der Nationalbank sollten allerdings nicht zum jetzigen Zeitpunkt bereits zweckgebunden werden. Der Rat überwies den Vorstoss als Postulat 66 AB NR, 2000, S. 1599.66.