Année politique Suisse 2000 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft / Wohnungsbau und -eigentum
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Wohnbauförderung im Berggebiet
Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet sah eine Entrichtung von Bundesbeiträgen an Wohnbausanierungen bis spätestens Ende 2000 vor. Seit Inkrafttreten im Jahre 1971 sind 21 735 Wohneinheiten mit insgesamt 427,7 Mio Fr. gefördert worden. Im Nationalrat verlangten Oehrli (svp, BE) und Wittenwiler (fdp, SG), im Ständerat Maissen (cvp, GR), auf dem Motionsweg eine Verlängerung dieser Bundeshilfen bis zum Zeitpunkt der Einführung des Neuen Finanzausgleichs (NFA). Sie befürchteten, dass ohne finanziellen Lastenausgleich der Verfassungsauftrag zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelungsstruktur gefährdet sei. Die Kantone hätten bis zur Einführung des NFA die Beiträge ohne Kompensation selber zu tragen. Gegen den Antrag des Bundesrates wurden alle drei Motionen von den Räten überwiesen. Im September verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft über die Änderung des VWBG. Bis zum Inkrafttreten des NFA, längstens aber bis Ende 2005 will er die Bundeshilfen fortführen. Jährlich sollen 8 Mio Fr. für diese Aufgabe eingesetzt werden. Das Parlament gab seine Zustimmung noch während der Wintersession [19].
In den Genuss der vom Bund geförderten Wohnbausanierung kamen laut einer 1998 erstellten Evaluation vor allem einkommensschwache und grössere Haushalte, die mehrheitlich in der Landwirtschaft tätig sind. Damit wurde die Zielgruppe erreicht. Das Ziel der Wohnbausanierung, die Abwanderung aus den Berggebieten zu vermindern und damit die dezentrale Besiedelung der Schweiz zu erhalten, wurde lauf Bundesrat erreicht. Nicht zuletzt profitierte auch das örtliche Gewerbe von den Erneuerungsbauten.In den 90er Jahren trug der Bund rund die Hälfte der im Berggebiet zugesicherten Finanzhilfen. Die Finanzierung wurde über einen Jahreszusicherungskredit gesteuert. Dieser Kredit wurde seit 1997 laufend gekürzt und betrug im Jahre 1999 noch 5 Mio Fr. für Zusicherungen und 6,6 Mio Fr. für Zahlungen. Mit den im laufenden Jahr budgetierten Zusicherungen beliefen sich die offenen Zusicherungen Ende 2000 auf rund 27,7 Mio Fr. Diese Summe will der Bunderat bis 2002 auf Null abbauen und damit die Bundeshilfe zur Wohnverbesserung im Berggebiet einstellen. Je neun Mio Fr. wurden im Voranschlag 2000 und im Finanzplan 2001 eingestellt, weitere 9,7 Mio Fr. im Finanzplan 2002.
 
[19] Mo. Maissen: AB NR, 2000, S. 474. Mo. Oehrli und Mo. Wittenwiler: AB NR, 2000, S. 489; BBl, 2000, S. 4969 ff. (Botschaft ) und 6187 f. (Bundesbeschluss). Vgl. SPJ 1999, S. 213. Ein Antrag Maissen, im Voranschlag 2001 statt 9 Mio Fr. einen Betrag von 15 Mio Fr. für die VWBG vorzusehen, lehnte der StR in der Wintersession ab (AB SR, 2000, S. 838 f.).19