Année politique Suisse 2000 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport / Sozialhilfe
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Opferhilfe
Der Bundesrat nahm Ende August Kenntnis vom dritten Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe. Die umfangreiche Evaluation zeigte nicht nur, dass immer mehr Menschen Opferhilfe in Anspruch nehmen, sondern auch, dass sich die Praxis von den Absichten des Gesetzgebers entfernt hat, da die für besondere Fälle konzipierten Genugtuungen zunehmend die im Normalfall vorgesehenen Entschädigungen verdrängen. In einer ersten Vernehmlassung sprachen sich praktisch alle Kantone für eine Konzentration der Opferhilfe auf die eigentliche Idee, eine einheitlichere Anwendung des Gesetzes sowie Einschränkungen bei den Genugtuungszahlungen aus. Aus diesen Gründen und angesichts der Zunahme der Kosten will der Bundesrat eine Revision des Opferhilfegesetzes in die Wege leiten [76].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Leuthard (cvp, AG) an, das den Bundesrat ersucht, das Opferhilfegesetz derart anzupassen, dass die Verwirkungsfrist für Opfer von sexuellen Übergriffen auf fünf Jahre verlängert wird. Gleichzeitig soll die Haftung der Kantone als subsidiäre Leistungserbringer für Genugtuungsforderungen auf maximal zwei Drittel beschränkt werden [77].
Wer im Zeitpunkt eines Verbrechens keinerlei persönliche Beziehung zur Schweiz hat, kann keine Opferhilfe beanspruchen, auch wenn er später in der Schweiz lebt; dies entschied das Bundesgericht im Fall eines Folteropfers aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien. Es schützte damit das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, das einem anerkannten Flüchtling aus Bosnien die Übernahme der psychotherapeutischen Behandlung zur Überwindung seiner traumatischen Erlebnisse verweigert hatte [78].
Im März wurde der Bericht der Bundespolizei über das Attentat von Luxor (Ägypten) von 1997 veröffentlicht. Vorbehältlich völlig neuer Erkenntnisse oder der Verhaftung des Hauptverdächtigen ist damit der Straffall für die Bundesbehörden abgeschlossen. 78 vom Attentat betroffenen Personen wurden vom Luxor-Fonds des Bundes, der für Schäden aufkommt, die weder durch Sozial- und Privatversicherungen noch durch das Opferhilfegesetz abgedeckt sind, insgesamt 4,5 Mio Fr. zugesprochen [79].
 
[76] Presse vom 24.8.00.76
[77] AB NR, 2000, S. 680.77
[78] Presse vom 15.7.00.78
[79] Presse vom 11.3.00; NZZ, 16.9.00. Siehe SPJ 1999, S. 261 (FN).79