Année politique Suisse 2000 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen / Kulturpolitik
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Filmförderung
Um eine den heutigen und künftigen Anforderungen entsprechende Filmpolitik betreiben zu können, will der Bundesrat mit einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur die Filmförderung auf moderne Grundlagen stellen, den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung tragen und der Schweizer Filmkultur auch mittel- bis langfristig eine solide Basis bieten [10].
Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat 1999 einen ersten Vorentwurf für das neue Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Unbestritten war in den eingegangenen Stellungnahmen der Verzicht auf die bisherige Bewilligungspflicht für den Verleih sowie die definitive Einführung der erfolgsabhängigen Filmförderung, die sich unter dem Begriff „Succès cinéma“ in einem vierjährigen Pilotversuch bewährt hat. Völlig unterschiedlich waren hingegen die Meinungen zum sogenannten „Hollywood-Rappen“, einer Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen, deren Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung von einheimischem Filmschaffen fliessen sollte [11].
Am Rande des Filmfestivals von Locarno einigten sich die Branchenvertreter auf einen Kompromiss. Demnach sollte auf die von den Filmverleihern und Kinobesitzern heftigst bekämpfte Lenkungsabgabe zum Schutz von nicht kommerziell orientierten Filmen verzichtet und statt dessen auf die Selbstregulierung des Marktes gesetzt werden. Wenn diese nicht funktioniert, soll „Procinema“, der Verband der Kinounternehmer und Verleiher, für die Herstellung der gewünschten Vielfalt sorgen. Sollte auch diese brancheninterne Regulierung nicht zum Ziel führen, könnte das Bundesamt für Kultur (BAK) intervenieren, nötigenfalls mit einer zweckgebundenen Abgabe [12]. Diese Doktrin übernahm der definitive Gesetzesentwurf, der unter dem Leitgedanken „Durch Vielfalt zur Qualität“ im September dem Parlament zugeleitet wurde [13].
Mitte Jahr vermeldete das BAK, der Kredit für die Produktionsbeiträge 2000 (7,6 Mio Fr.) sei bereits erschöpft [14]. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, eine Erhöhung des ordentlichen Filmkredits erst mit dem Finanzplan 2002-2004 vorzunehmen, beantragte der Bundesrat daraufhin bereits für 2001 einen Zusatzkredit von 4 Mio Fr. Die Kommission des Nationalrates stutzte den Antrag auf 3,7 Mio zurück; die Grüne Fraktion beantragte, dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit aus der SVP den Status quo beibehalten wollte. Obgleich Nationalrat Tschäppät (sp, BE) als Präsident von „Cinésuisse“, dem Dachverband aller schweizerischer Filminteressierten und Filmbranchen, auf die Bedeutung des Filmschaffens als Träger des Images eines Landes verwies und vorrechnete, dass der Filmkredit gut angelegtes Geld sei, da allein die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen ein Vielfaches der gewährten Subventionen betragen, stimmte das Plenum mit 90 zu 68 Stimmen dem Antrag der Kommission zu. Keine Chance hatte auch der SVP-Minderheitsantrag, der mit 132 zu 34 Stimmen klar verworfen wurde. Der Ständerat genehmigte den gekürzten Kredit stillschweigend [15]. Der Finanzplan 2002-2004 sieht vor, dass der Kredit für die Produktionsbeiträge bis zum Ende der Periode um 2,5 weitere Millionen aufgestockt wird. Das gesamte Filmbudget, welches auch andere Posten (Ausbildung, Festivals etc.) umfasst, soll im gleichen Zeitraum von 21,5 Mio Fr. im laufenden Jahr auf 32,5 Mio 2004 angehoben werden. Vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2002-2004 nahmen beide Kammern Kenntnis, ohne dabei den Filmkredit zu erwähnen [16].
 
[10] Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003, in BBl, 2000, S. 1301.10
[11] Presse vom 25.5.00. Siehe SPJ 1999, S. 330.11
[12] Presse vom 8.8. und 4.9.00.12
[13] BBl, 2000, S. 5429 ff.; Presse vom 19.9.00.13
[14] Presse vom 4.7.00.14
[15] AB NR, 2000, S. 1256 ff.; AB SR, 2000, S. 829 f. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Filmwesens siehe Lit. Rütter / Vouets.15
[16] AB NR, 2000, S. 1222 ff., 1245 ff. und 1282; AB SR, 2000, S. 847 f. Siehe dazu auch die Ausführungen von BR Dreifuss zu einer abgeschriebenen Empfehlung Cottier (cvp, FR) in AB SR, 2000, S. 528 f.16