Année politique Suisse 2000 : Bildung, Kultur und Medien / Medien / Radio und Fernsehen
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Ombudsstellen im Radio- und Fernsehbereich / UBI
Drei von 25 Beschwerden wurden im Berichtsjahr von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Dabei handelte es sich um eine Beanstandung beim „Kassensturz“ wegen Schleichwerbung für das Magazin „Saldo“, um eine Beschwerde gegen einen Beitrag von „Schweiz aktuell“ über verseuchte Eier wegen irreführender Illustration sowie gegen eine Ausgabe der Presse-TV-Rubrik „Motorshow“, in welcher gemäss UBI tendenziös über die Volksinitiative „Avanti“ berichtet worden war. Die UBI erachtete die Vorkehrungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen bei den beiden DRS-Sendegefässen als ungenügend und beantragte deshalb beim UVEK die Verfügung entsprechender Massnahmen. Zwei der 25 Beschwerden hatten Radio-, die übrigen Fernsehbeiträge betroffen – wobei hier zwei Drittel der Beanstandungen Sendungen des Fernsehens DRS, je eine des TSR sowie des TSI und fünf solche von privaten Veranstaltern bemängelt hatten [65].
 
[65] NZZ, 7.3., 7.7., 8.7. und 2.10.00 und Presse vom 17.5.00. Der UBI-Entscheid betreffend Schleichwerbung für die Konsumentenzeitschrift „Saldo“ wurde von der SRG an das Bundesgericht weitergezogen (Presse vom 25.5.00). Zu Sinn und Zweck von Ombudsstellen für Privatsender siehe Link, 2000, Nr. 4, S. 10 f.65