Année politique Suisse 2000 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
Neue Kommunikationstechnologien
Gemäss einer
WEMF-Befragung von 12 300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die
Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb
jung,
männlich, gut
gebildet und gut
verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die
beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der
E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen
[66].
Ende Jahr verabschiedete der Presserat Richtlinien zur
journalistischen Ethik im Internet. Dabei sollten die Online-Journalistinnen und -Journalisten auf dieselben Standesregeln verpflichtet werden wie die übrigen Medienschaffenden. Da sich im komplexen Medium Internet die Nuancen zwischen Information, Propaganda, Kommerz und Selbstdarstellung oft verwischten, seien gerade im Internet Tätige zur Unabhängigkeit, Wahrheit, Quellentreue, Fairness, Achtung der Menschenwürde und zum Persönlichkeitsschutz anzuhalten. Im weiteren empfahl der Presserat Online-Medien, klar zwischen journalistischen Inhalten und Werbung zu trennen, Transparenz beim Verwenden von Personendaten walten zu lassen sowie ein Online-Impressum zum Öffentlichmachen der Verantwortung einzurichten. Schliesslich sollten Online-Medienschaffende eine angemessene Aus- und Weiterbildung geniessen
[67].
Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer
internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der
Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors
David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen
[68].
Im Versuch, gegen
illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden
[69].
Das Bundesgericht unterstellte in einem neuen Urteil den
E-Mail-Verkehr – ähnlich dem Telefonverkehr –
unter den
Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Deshalb darf und muss ein Internet-Provider Daten zu einer E-Mail nur dann an Strafuntersuchungsbehörden herausgeben, wenn dafür eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei welchem der Provider Swiss Online AG von der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich aufgefordert worden war, der Polizei in einer Strafuntersuchung wegen Erpressung Auskunft über den wahren Absender einer gefälschten E-Mail zu erteilen. In einem anderen Fall von möglicher Computerkriminalität stützte das Bundesgericht das Vorgehen der Behörden und segnete eine Hausdurchsuchung bei einem Provider auf Begehren der baselstädtischen Staatsanwaltschaft ab
[70].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die
Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen
[71]. Zur
Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar
[72].
Im Mai hatte der Virus „
I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt
[73].
Preisüberwacher Werner Marti leitete eine Untersuchung gegen den US-amerikanischen Software-Konzern Microsoft ein, nachdem in einem Vergleich mit den USA erhebliche Preisdifferenzen offensichtlich geworden waren. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten hatten bis zu 40 Prozent mehr für
Microsoft-Produkte – unter anderem Betriebssystem Windows 98, Softwarepaket Office 97 Professional sowie Office 2000 Professional – zu bezahlen. Microsoft kam nach eigenen Berechnungen auf eine Differenz von 15 Prozent bei Office 2000, die das Unternehmen als gerechtfertigt und üblich bezeichnete
[74].
[66] Presse vom 23.8.00;
NLZ, 24.8.00;
NZZ, 25.8.00 und 15.6.01;
TA, 2.11.00.66
[67] Presse vom 2.12.00.67
[68]
TA, 12.1.00;
CdT, 12.2.00; Presse vom 28.1. und 18.2.00;
Bund, 29.3.00.68
[69]
BZ, 10.5.00;
24h, 16.5.00; Presse vom 16.5. und 24.10.00;
NZZ, 19.5.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 349.69
[70] Presse vom 6.4.00.70
[71]
AB NR, 2000, S. 1605.71
[72]
NZZ, 28.11.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Freund (svp, AR) betreffend Internetaktivitäten des Bundes im Rahmen der Strafverfolgung (
AB NR, 2000, S. 845). Zu digitalen Unterschrift siehe oben, Teil I, 1b (Zivilrecht).72
[74] Presse vom 15.2.00.74
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