Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d‘établissement
AARGAU: Volksinitiative der Schweizer Demokraten „Einbürgerungen von Ausländern an die Urne“. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Initiative abzulehnen (AZ, 14.9.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Entscheidkompetenz für Einbürgerungen von schweizerischen und ausländischen Personen soll künftig bei den Bürgerräten statt bei den Bürgergemeindeversammlungen liegen. SVP, SD und EVP sprechen sich gegen die Vorlage aus, bedeute sie doch einen substantiellen Abbau der Volksrechte; SP und CVP stimmen der Vorlage ohne Vorbehalte zu; den Grünen geht sie zu wenig weit, solle der Regierungsrat doch sowohl das Kantons- als auch das Gemeindebürgerrecht erteilen. Vorlage der Regierung (BaZ, 26.9., 8.10.; vgl. SPJ 2000, S. 318). – 2) Einbürgerungsaktion zur 500-jährigen Zugehörigkeit der beiden Basel zur Schweiz. Vergünstigung der Einbürgerungsgebühren durch Halbierung des Maximalbetrages (ein Zwölftel des gesamten steuerbaren Jahreseinkommens); Erlass der Kantonsgebühr. Gilt für ausländische Staatsangehörige, die ihr Einbürgerungsgesuch im Jahr 2001 einreichen und am Stichtag 13.7.2001 mindestens zwanzig Jahre im Baselbiet gelebt haben. In 1. Lesung vom Landrat beraten. In 2. Lesung stimmt der Landrat der abgeschwächten Kommissionsvariante zu, wonach Einbürgerungswillige statt einer 100-Franken-Pauschale (Vorschlag Regierung) einen Zwölftel des Jahreseinkommens an die Gemeinden zu bezahlen haben. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 60,1% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 41,5% (BaZ, 12.1., 9.2., 11.6.). – 3) Gesetzesinitiative der SD „für eine vernünftige Einbürgerungspolitik“. Einbürgerung soll an angemessenes Verstehen und Sprechen einer der vier Landessprachen gebunden werden; Aufhebung der Regelung, dass Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber bei achtenswerten Gründen in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde eingebürgert werden können. Regierung und Landrat lehnen beide Forderungen der Initiative ab (BaZ, 22.8.).
BASEL-STADT: Erleichterte Voraussetzungen für die Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer. Rechtsanspruch auf Einbürgerung bis zum 23. Altersjahr, wenn die Betroffenen drei statt fünf Jahre im Kanton wohnen, sofern sie eine mindestens fünfjährige Schulbildung nach schweizerischem Lehrplan nachweisen können; für alle anderen Ausländerinnen und Ausländer, die wie bisher einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung nach 15 Jahren Aufenthalt im Kanton erhalten, werden die Jahre zwischen dem 10. und 20. Altersjahr doppelt gezählt. Vom Grossen Rat beschlossen (BaZ, 25.1.).
LUZERN: 1) „Volksinitiative für einheitliche Einbürgerungsverfahren“. Delegation der Kompetenz für Einbürgerungen von den Stimmberechtigten an die Bürgerrechtskommission. Das Grüne Bündnis beschliesst Lancierung (NLZ, 2.2.). –2) „Volksinitiative für die Überprüfbarkeit von Einbürgerungen“. Einführung der Möglichkeit für Einbürgerungswillige, Verwaltungsbeschwerde zu erheben. Das Grüne Bündnis beschliesst Lancierung (NLZ, 2.2.).
SCHWYZ: Änderung des Bürgerrechtsgesetzes. Abschaffung der Urnenabstimmung; Gemeindeversammlungen sollen die Kompetenz erhalten, abschliessend und im offenen Handmehr über Einbürgerungen zu entscheiden; Vorbeugen gegen falsche Tatsachenbehauptungen, unbelegte Verdächtigungen und Vorurteile, wie sie zum Teil bei Urnenabstimmungen eine Rolle spielen. Vorlage der Regierung (NLZ, 19.1., 23.10.).