Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l’administration
AARGAU: 1) Staatsleitungsreform. Der Grosse Rat folgt in den meisten Punkten den regierungsrätlichen Vorschlägen – lehnt aber die Verkleinerung des Parlaments auf 120 bzw. 160 Sitze ab (AZ, 15.3.; vgl. SPJ 2000, S. 320). – 2) Volksinitiative der FDP zur Verkleinerung des Grossen Rats von 200 auf 140 Mitglieder. Lanciert (AZ, 11.5., 12.5., 1.12.). – 3) Stärkung der Rechtsgrundlage für die Umwandlung der Beamtenpensionskasse in die Kantonale Pensionskasse. Gegen den Widerstand der SP-Fraktion stimmt der Grosse Rat einer entsprechenden Ergänzung des Organisationsgesetzes zu (AZ, 21.2.). – 4) Nachbesserung des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates, damit das Parlament eine eindeutige Rechtsgrundlage hat, um die Aargauische Pensionskasse (s. oben) sowie die beiden Vorsorgeeinrichtungen der Lehrerschaft – die Lehrerpensionsversicherung sowie die Lehrerwitwen- und -waisenkasse – nötigenfalls zwangsweise zusammenführen zu können – sollten sich die Institutionen gegen die geplante Vereinigung sträuben. In 1. Lesung verabschiedet (AZ, 3.11.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Zivilstandswesen. Konzentration auf nur noch ein kantonales Zivilstandsamt – statt bisher ein Amt pro 20 Gemeinden. Umsetzung der Bundesvorschriften im Zivilstandswesen. In die Vernehmlassung geschickt. Nachdem sich der Kantonsrat in 1. Lesung für zwei Zivilstandsämter entschieden hat, beantragt die Regierung auch zwei vom Kanton finanzierte Amtsstellen; als Standorte stehen Herisau und Heiden im Vordergrund. In 2. Lesung stösst der Kantonsrat überraschend seinen vorherigen Entscheid um und beschliesst mit Stichentscheid des Präsidenten, doch nur ein Zivilstandsamt für den ganzen Kanton einzurichten. In der Schlussabstimmung wird die Vorlage mit 33 zu 21 Stimmen angenommen, wobei der Standort des Zivilstandsamts umstritten bleibt. Die SVP ergreift das Referendum. Eingereicht und zustande gekommen (SGT, 26.1., 4.9., 25.9., 8.11., 27.11.).
APPENZELL INNERRHODEN: Finanzkompetenz des Grossen Rats. Erhöhung von Fr. 500 000 auf 1 Mio Fr. Die Vorlage der Regierung wird vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde genehmigt (NZZ, 2.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: Parteienförderungsgesetz. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 61,8% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 56% (BaZ, 5.3.; vgl. SPJ 2000, S. 320).
BERN: 1) Parlamentsreform. Der Antrag der FDP auf eine Reduktion auf 120 Parlamentssitze wird vom Grossen Rat mit 86 zu 73 Stimmen abgelehnt; angenommen wird hingegen die vom Regierungsrat unterstützte Verkleinerung des Rats auf 160 Sitze. Zudem beschliesst der Rat, dass diese 160 Parlamentsmitglieder in nur noch fünf Wahlkreisen gewählt werden; die SVP hatte für 14 Wahlkreise plädiert. In 2. Lesung findet der Vorschlag aus 1. Lesung (fünf Wahlkreise) überhaupt keine Unterstützung mehr: SP und Grüne wollen 6, die SD 7, die FDP 8 oder 9 und die SVP 14 Wahlkreise. Schliesslich beschliesst der Grosse Rat im Sinne der FDP und SP sowie gegen die SVP, die Version mit 160 Parlamentsmitgliedern und acht Wahlkreisen anzunehmen (BZ, 6.6.; Bund, 7.6., 20.11., 21.11.; vgl. SPJ 2000, S. 320f.). – 2) Neue Verwaltungsführung (NEF 2000). Stärkere Führungs-, Wirkungs-, Leistungs- und Kostenorientierung. Entsprechende Änderungen des Grossratsgesetzes, des Finanzhaushaltsgesetzes und des Organisationsgesetzes. In die Vernehmlassung gegeben. Vorlage der Regierung (Bund, 23.1., 20.9.). – 3) Bezirksreform. Obwohl zwei Modelle in die Vernehmlassung geschickt werden – das Modell „Vision“ mit fünf Verwaltungsregionen sowie das Modell „pragmatische Optimierung“ der heutigen Struktur mit 26 Amtsbezirken und 27 Regierungsstatthaltern – spricht sich die Regierung ganz klar für letzteres aus. SP und FDP kritisieren die Regierung als mutlos. Nach der Vernehmlassung setzt die Regierung auf das bereits vorher von ihr favorisierte Modell „pragmatische Optimierung“. Entgegen dem Willen der Regierung stimmt der Grosse Rat einer Planungserklärung der FDP zu und beauftragt damit die Regierung, das Modell „Vision“ zu konkretisieren (Bund, 3.3., 22.8., 22.11.). – 4) Gesetz über die finanziellen Leistungen an die Regierungsmitglieder. In der Vorlage der Regierung ist der Anspruch auf eine volle Rente nach acht Amtsjahren ab 60 Jahren nicht mehr enthalten (Bund, 2.6.; vgl. SPJ 2000, S. 321).
GENEVE: 1) Échec de l'initiative du PL ''Un Etat et des communes au service des citoyens''. Le parti n'est pas arrivé à récolter les 10 000 signatures pour son initiative (TG, 20.1). – 2) Le projet de loi présenté par la nouvelle majorité de droite du Grand Conseil sur la réorganisation des OPF (office des poursuites et des faillites) a été renvoyée en commission. Ce projet de loi tendait à modifier complètement la composition de l'organe de surveillance des OPF qui avait été décidée par les députés en septembre. Il entendait confier comme précédemment le contrôle de ces offices à la Cour de justice. La loi, largement acceptée en septembre, émanait de la gauche (LT, 15.12).
GLARUS: Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Kostenvorschusspflicht und unentgeltliche Rechtspflege. An der Landsgemeinde vom 6.5. gemäss Antrag von Landrat und Regierung angenommen (NZZ, 7.5.).
JURA: En première lecture, le Parlement avait pris l'option sur un état civil à un seul arrondissement. En deuxième lecture, à 27 voix contre 3, il a décidé d'organiser l'état civil jurassien en trois arrondissements, soit un par district (QJ, 22.3, 26.4).
LUZERN: 1) Volksinitiative der SVP „für eine effiziente Regierung und schlanke Verwaltung“. Eingereicht. Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Der Grosse Rat lehnt das Volksbegehren ab, befürwortet aber einen Wechsel des Wahlsystem vom Majorz zum Proporz und verlangt von der Regierung die Ausarbeitung eines entsprechenden Gegenvorschlags. Der Regierungsrat legt einen Gegenvorschlag vor, der die Anzahl Regierungsratsmitglieder bei sieben belässt, hingegen deren Wahl künftig im Proporzverfahren vorsieht (NLZ, 2.3., 17.8., 24.10., 18.12.; vgl. SPJ 2000, S. 321). – 2) Wirkungsorientierte Verwaltung (WoV). In 1. und 2. Lesung werden die entsprechenden Änderungen des Organisationsgesetzes sowie weiterer Erlasse vom Grossen Rat durchberaten und verabschiedet. Durch Zustimmung zu zwei Anträgen der FDP und SVP entgegen dem Willen der CVP, der Regierung und der Mehrheit der SP wird die Stellung des Parlaments gestärkt: So sind künftig der Integrierte Finanz- und Aufgabenplan sowie die politischen Leistungsaufträge dem Parlament nicht nur zur Kenntnis, sondern zur Genehmigung vorzulegen (NLZ, 16.1., 27.3.; vgl. SPJ 2000, S. 321).
NIDWALDEN: Reduktion der Anzahl Regierungsräte von sieben auf fünf für die Legislatur 2006-2010. Vorschlag der Regierung im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform (NZZ, 21.6.).
OBWALDEN: 1) Volksinitiative der SVP. Reduktion der Anzahl Regierungsräte von sieben auf fünf. Regierung und Kantonsrat empfehlen der Stimmbevölkerung, die Initiative abzulehnen. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 52,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49%. Die Regierung beschliesst, die Verkleinerung im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen 2002 umzusetzen. (NLZ, 6.2., 16.3., 11.6.; NZZ, 14.6.; vgl. SPJ 2000, S. 321). – 2) Staatsleitungsreform. Nachtrag zur Kantonsverfassung betreffend Verkleinerung des Regierungsrates auf fünf Mitglieder (siehe oben SVP-Initiative); Aufhebung der Amtszeitbeschränkung und Festlegung der Zusammensetzung der fünf Departemente. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 2.12. mit 69,8% der Stimmen (Verkleinerung 7 auf 5) bzw. 53% der Stimmen (Aufhebung Amtszeitbeschränkung) angenommen; Stimmbeteiligung: 42,7% (NLZ, 21.9., 27.10., 3.12.).
ST. GALLEN: 1) Gesetzesänderungen zur Reduktion der Zivilstandsämter. Zusammenschluss der 90 Zivilstandsämter zu 34 neuen, grösseren Kreisen. Vorlage der Regierung (SGT, 4.10.). – 2) Einführung der Wirkungsorientierten Verwaltung (WoV). Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (SGT, 4.10., 27.11.).
SCHAFFHAUSEN: Anhebung des Sitzungsgeldes für Grossratssitzungen. Anhebung des Sitzungsgeldes von 80 auf 120 Fr. Vom Grossen Rat angenommen (SN, 25.1.).
SOLOTHURN: ). 1) Parlamentsreform. Erarbeitung rechtlicher Grundlagen im Kantonsratsgesetz zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Vom Kantonsrat genehmigt (SZ, 22.2.). – 2) Volksinitiative der SVP/FPS-Fraktion „100 Kantonsräte sind genug“ zur Verkleinerung des Kantonsrates auf 100 Sitze. Zur Umsetzung des Volksbegehrens legt die Regierung ein Modell vor, das sie sogleich selbst zur Ablehnung empfiehlt, da die Wahlkreise neu gebildet werden müssten. Der Kantonsrat folgt nicht dem Regierungsantrag, sondern dem Vorschlag der Parlamentsreformkommission, den Initiativtext abzuschwächen und realitätsnaher zu formulieren; demnach sollen die Wahlkreise in die fünf bestehenden Amteien aufgeteilt werden. In 2. Lesung hält der Kantonsrat am Gegenvorschlag der Parlamentsreformkommission fest. Es werden der Stimmbevölkerung also zwei Varianten zur Abstimmung vorgelegt werden (SZ, 5.7., 1.11., 13.12.; vgl. SPJ 2000, S. 321).
VALAIS: Réorganisation du Grand Conseil . Acceptation en première et deuxième lecture lecture du projet de loi d'application. Nouveautés principales: véritable service parlementaire indépendant du Conseil d'Etat et de l'administration cantonale, l'institution de commission thématiques permanentes, la modification du rythme des sessions (NF, 27.6; APS 2000, p. 321).
VAUD: Deux comités référendaires vaudois distincts (le premier formé par des citoyens et le second composé de députés radicaux, libéraux et UDC) contestent la nouvelle indemnité de base des députés. Cette modification prévoit l'introduction d'une indemnité de base pour chaque député, dans le but de reconnaître le travail de préparation des dossiers traités en séance plénière. Elle tient compte de l'augmentation constatée du volume de travail des députés et s'inspire du modèle du Parlement fédéral, où les députés reçoivent depuis longtemps une indemnité de base pour leur travail hors des séances. Ceux-ci ont recueilli ensemble plus de 12 000 signatures en faveur du référendum (24h, 6.11).
ZUG: Parlamentsreform. Kantonsrat beschliesst Eintreten. Beratungen in 1. Lesung. Im Lauf langwieriger Verhandlungen verliert sich der Rat in Details und schmettert die Vorlage nach fünf Sitzungen mit 41 zu 20 Stimmen (Allianz von links bis rechts) ab (NLZ, 26.1., 23.2., 29.6.; vgl. SPJ 2000, S. 322).
ZÜRICH: Entschädigung für Parlamentsmitglieder. Grundentschädigung von Fr. 4000 jährlich; Sitzungsgeld von Fr. 200 einheitlich für Plenums- und Kommissionssitzungen, womit die Kommissionsarbeit besser entschädigt werden soll als bis anhin; Erhöhung der Bezüge von Rats- und Kommissionspräsidien; Spesenpauschale von Fr. 2800 pro Jahr; Verdoppelung der Fraktionsentschädigung auf Fr. 40 000 pro Jahr, wobei ein jährlicher Zuschlag von Fr. 2800 pro Mitglied bezahlt werden soll. Mehrkosten von 1,35 Mio Fr. Vom Kantonsrat genehmigt (NZZ, 20.11.).