Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
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Finanzausgleich, Aufgaben- und Lastenverteilung –
Péréquation financière, répartition des tâches et des charges
AARGAU: Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Massnahmenpaket mit 20 Reformvorhaben; kostenneutrale Entflechtung mit der Stossrichtung „wer zahlt, befiehlt“. Vorlage der Regierung (AZ, 17.8.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neuer Finanzausgleich. Ab 2003 bis zu zwei Mio Fr. mehr an finanzschwache Gemeinden; Garantie einer Mindesteinnahme für Gemeinden. Vorlage der Regierung (SGT, 3.4.).
BASEL-LANDSCHAFT: Formulierte Gesetzesinitiative über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Vom Verband Baselbieter Gemeinden 1995 eingereicht. Zurückgezogen, da die Initiative einige Veränderungen ausgelöst habe und daher mehr oder weniger erfüllt sei (BaZ, 15.12.).
LUZERN: Neuer Finanzausgleich. Stärkung der Gemeindeautonomie; direkte Umverteilung von finanzstarken zu finanzschwachen Gemeinden; Mindestausstattung von Gemeinden; topografischer und soziodemografischer Ausgleich. Vorlage der Regierung geht in die Vernehmlassung. Die Regierung geht auf Forderungen der Gemeinden ein, so dass die Vorlage nun insbesondere eine stärkere Beteiligung des Kantons an der Entschuldung der Gemeinden sowie eine Neuregelung der Finanzierung der Volksschule vorsieht (NLZ, 18.1., 19.10.).
NIDWALDEN: Neufinanzierung des Finanzausgleichs. Zweistufiges Verfahren zum besseren Ausgleich der Finanzkraft, zur stärkeren Inpflichtnahme finanzschwacher Gemeinden sowie zum Ausgleich bei den Aufwendungen im Bereich der schulischen Grundausbildung und im Bereich des Schutzes vor Naturkatastrophen. In die Vernehmlassung gegeben (NLZ, 27.1.).
OBWALDEN: Gesetz über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Entflechtung der Finanzströme; neu soll es keine Kostenaufteilung mehr geben, sondern entweder eine Belastung des Kantons oder der Gemeinden; Verschiebung von 0,7 Steuereinheiten von den Gemeinden an den Kanton. Vorlage der Regierung. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 2.12. mit 76,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,7% (NLZ, 15.5., 3.12.).
SCHWYZ: Finanzausgleichsgesetz. Mehr Gemeindeautonomie; Förderung des Standortwettbewerbs; rund 35 Mio Fr. mehr fliessen in den Finanzausgleich, wovon 21 Gemeinden profitieren. Wird vom Kantonsrat grossmehrheitlich angenommen. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 76,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 51% (NLZ, 8.2., 11.6.; vgl. SPJ 2000, S. 327).
TESSIN: Le Conseil d'Etat est entré en matière sur la péréquation financière intercommunale (CdT, 13.12).