Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Industrie, Gewerbe, Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
APPENZELL INNERRHODEN: Volksinitiative „Sonntag soll Sonntag bleiben“ aus kirchlichen und gewerblichen Kreisen. An der Landsgemeinde vom 29.4. deutlich abgelehnt (SGT, 30.4.; vgl. SPJ 2000, S. 330).
LUZERN: 1) Volksinitiative des Detaillistenverbandes „Einkaufen vor Ort – Grosszentren mit Mass“. Zurückgezogen, da das revidierte Planungs- und Baugesetz (siehe unten) die zwei wichtigsten Anliegen des Volksbegehrens erfülle (keine Lebensmittel in Fachmärkten und Volksabstimmungen über den Bau ab einer gewissen Grösse) (NLZ, 11.7.; vgl. SPJ 2000, S. 331). – 2) Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes. Erfolgt aufgrund politischer Vorstösse (u.a. Volksinitiative oben). Anpassungen an die Bundesgesetzgebung sowie neuer Bestimmungen über Einkaufs- und Fachmarktzentren; Straffung der Verfahren und mehr Gemeindeautonomie. Beginn der Beratungen im Grossen Rat. Über den Bau von Einkaufszentren mit über 6000m2 Verkaufsfläche und von Fachmärkten mit über 10 000m2 wird in Zukunft das Volk abstimmen können; Zusicherung eines Einspracherechtes an die Nachbargemeinden; klare Unterscheidung zwischen Fachmarkt und Einkaufszentrum, indem bei ersterem kein Food-Anteil zugelassen wird – ein in der 2. Lesung heftig umstrittener Punkt. Vom Grossen Rat verabschiedet (NLZ, 16.1., 17.1., 13.2., 9.5., 11.7.).
ST. GALLEN: Neues Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz. Öffnungszeiten von 6 bis 21 Uhr von Montag bis Freitag; an Samstagen wie bis anhin bis 17 Uhr; Sonntag und hohe Feiertage weiterhin Ruhetage; verlängerte Öffnungszeiten für kleine Lebensmittelläden, Tankstellen, Kioske etc. mit höchstens 120 m2. Positive Rückmeldungen aus der Vernehmlassung. Vorlage der Regierung, die als einzige wesentliche Änderung zum Vernehmlassungsentwurf nun neu eine Obergrenze von 150 m2 bei kleinen Läden vorsieht (SGT, 31.10., 26.11.).
TESSIN: Acceptation à l’unanimité par le Grand Conseil de la nouvelle loi sur les commerces publics telle qu’elle a été modifiée par la Commission de législation (CdT, 15.1, 21.2).
THURGAU: Neues Ladenschlussgesetz. Vorlage der Regierung, die Öffnungszeiten nur noch bis 22 Uhr vorsieht. Grosser Rat beschliesst Eintreten (SGT, 5.5., 20.12.; vgl. SPJ 2000, S. 331).
URI: Neues Gesetz über den Ladenschluss, das Marktwesen und das Wandergewerbe. Abschaffung der Ladenschlusszeiten für Verkaufsgeschäfte an Werktagen (heute 18.30 Uhr). Geht in die Vernehmlassung. Vorlage der Regierung, gemäss welcher die Läden von Montag bis Freitag bis um 23 Uhr geöffnet sein können. Vom Landrat mit einem Zusatz seiner Prüfungskommission bewilligt, wonach der Regierungsrat für das Verkaufspersonal einen Normalarbeitsvertrag erlassen kann. In der Volksabstimmung vom 2.12. mit 61,5% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 37% (NLZ, 7.2., 23.8., 3.12.; NZZ, 27.9.).
VAUD: Les députés ont accepté en première lecture le projet concernant l’ouverture des magasins par 65 voix contre 28. Il donne au Conseil d’Etat la compétence pour fixer et harmoniser les heures d’ouvertures des magasins sur l’ensemble du territoire cantonal (NF, 17.11).
ZUG: Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten. Liberalisierung, aber ohne Antastung der Sonn- und Feiertagsruhe. Kantonsrat beschliesst Eintreten (NLZ, 31.8.).