Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Übrige Verkehrsfragen –
Autres questions relatives au trafic
OBWALDEN: Neues Gesetz über die Schiffssteuer. Bisherige Gebühr für alle gemäss eidgenössischer Binnenschifffahrtsverordnung kennzeichnungspflichtigen Schiffe soll durch eine Schiffssteuer ersetzt werden, welche die gesamten Aufwendungen Obwaldens für die Schifffahrt deckt (Kosten für Wasserpolizei, Sturmwarndienst, Umweltschutzmassnahmen, Anlagen und Infrastruktur für die Kleinschifffahrt). Vorlage der Regierung. Vom Kantonsrat beraten. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 75,5% der Stimmen angenommen. Stimmbeteiligung: 49% (NLZ, 26.1., 16.3., 11.6.; vgl. SPJ 2000, S. 334f.).
ZUG: Kredit von 67 Mio Fr. für Planung und Bau der ersten Etappe der Zuger Stadtbahn. In der Volksabstimmung vom 4.3. wird der Kredit mit 66,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 62% (NLZ, 5.3.; NZZ, 4.3.; vgl. SPJ 2000, S. 335).
ZÜRICH: 1) Gemeinsame Finanzierung des zweiten unterirdischen Zürcher Durchgangsbahnhofs durch Kanton und SBB. Der regierungsrätliche Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Pro Durchgangsbahnhof“ wird vom Kantonsrat ohne Gegenstimmen genehmigt, worauf das Initiativkomitee sein Volksbegehren zurückzieht. Der Gegenvorschlag erfülle dessen wesentliche Forderungen. In der Volksabstimmung vom 23.9. mit 81,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37,4% (NZZ, 8.1., 14.6.; vgl. SPJ 2000, S. 335). – 2) Flughafenfondsgesetz. Schaffung eines mit 300 Mio Fr. aus dem Verkauf des Flughafens dotierten Fonds. Im Zusammenhang mit der Privatisierung des Flughafens und der Aufhebung des Fluglärmfonds. Vom Kantonsrat in 1. Lesung beraten. Detailanträge der Kommissionsminderheit unterliegen. Verabschiedet (NZZ, 13.3., 22.8.). – 3) Volksinitiative „Flughafenausbau Halt“ eines überparteilichen Komitees. Das Volksbegehren verlangt eine Sistierung des bewilligten Kredites von 873 Mio Fr. und eine neue Volksabstimmung, die erst nach Festlegung der künftigen An- und Abflugverfahren stattfinden dürfe. Eingereicht. Gemäss Regierungsrat zielt das Begehren ins Leere, da mit der Privatisierung des Flughafens der vom Volk gesprochene Kredit für die 5. Bauetappe in ein verzinsliches Darlehen an die Flughafen AG umgewandelt wurde; die Forderung nach einer Sistierung des Kreditbeschlusses sei demnach ein untaugliches Mittel, um das Ziel der Initiative zu erreichen. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament deshalb, die Initiative für ungültig zu erklären (NZZ, 15.3., 15.6.). – 4) Volksinitiative „Stopp der Flughafenprivatisierung“ eines überparteilichen Komitees (siehe oben). Das Volksbegehren verlangt eine Aufhebung des Flughafengesetzes vom 28.11.1999 und die Wiederherstellung der alten Flughafenorganisation. Eingereicht (NZZ, 15.3.). – 5) Volksinitiative „Schutz vor Fluglärm“ des Mieterinnen- und Mieterverbands. Der Kanton Zürich soll der Bundesversammlung eine Standesinitiative unterbreiten mit dem Ziel, Lärmgrenzwerte für die Landesflughäfen im eidgenössischen Umweltgesetz so festzuschreiben, wie es von der eidgenössischen Kommission für die Beurteilung von Lärmimmissionsgrenzwerten vorgeschlagen worden ist. Eingereicht (NZZ, 5.4.). – 6) Änderung des Flughafengesetzes. Wiedereinführung des fakultativen Referendums für Entscheide über Pistenbauten im Flughafen Zürich. Mit dem neuen Flughafengesetz war dieses abgeschafft worden – unter Vorbehalt einer Übergangsregelung für eine geplante Verlängerung der Piste 16/34; mit dem vorläufigen Verzicht auf die Pistenverlängerung ist auch der Referendumsvorbehalt dahingefallen. Vorlage der Regierung. Vom Kantonsrat genehmigt (NZZ, 14.4., 11.12.).