Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
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Bodenrecht, Bauordnung, Raumplanung –
Droit foncier, règlements de construction, aménagement du territoire
AARGAU: Revision des Baugesetzes und des Richtplans. Grosser Rat beschliesst Eintreten und genehmigt die Anpassung von Baugesetz und Raumplanungsgesetz (AZ, 7.11., 21.11.; vgl. SPJ 2000, S. 335).
APPENZELL INNERRHODEN: 5,1 Mio-Kredit zur Verschönerung des Dorfzentrums von Appenzell. Antrag der Regierung wird vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde genehmigt (SGT, 2.10.).
BERN: Änderung des Baugesetzes auf Grundlage der neuen Raumplanungsverordnung des Bundes. Der Grosse Rat beschliesst Eintreten und beginnt mit der Detailberatung. Streitpunkt ist insbesondere die Öffnung der Landwirtschaftszone; in diesem Zusammenhang wird über Intensivlandwirtschaft und die Umnutzung leer stehender Bauernhäusern debattiert. In 2. Lesung wird eine zusätzliche Einschränkung des Bauens in der Landwirtschafzone abgelehnt. Mit 86 zu 57 Stimmen verabschiedet (Bund, 30.1., 31.1., 16.2., 5.4.; BZ, 4.4.; vgl. SPJ 2000, S. 335).
ST. GALLEN: VI. Nachtragsgesetz zum Baugesetz. Lockerung der Bauvorschriften in der Landwirtschaftszone. Grosser Rat lehnt Änderungsanträge der SP ab und stimmt dem Gesetz auch in 2. Lesung zu (SGT, 8.5., 25.9.).
THURGAU: Reform zur Beschleunigung des Bauverfahrens. Abschaffung der Gerichtsferien in Bauverfahren; Streichung überflüssiger Paragraphen; Vereinheitlichung der Plan- und Gesuchsauflagen; Verkürzung der Fristen von heute 30 auf 20 Tage; Abschaffung des fakultativen Referendums auf Gemeindeebene gegen Baulinien- und Gestaltungspläne. Vorschläge im Rahmen des 1997 eingeleiteten Reformprojekts „Brevi“. Vorlage der Regierung. Grosser Rat beschliesst Eintreten (SGT, 2.2., 13.9.).