Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
print
Elementarschäden –
Dégats causés par les forces naturelles
BERN: 1) Revision des Feuerschutz- und Wehrdienstgesetzes. Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine verfassungskonforme Ausrichtung von Beiträgen und Abstimmung auf das neue Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Vom Grossen Rat beschlossen (BZ, 2.2.). – 2) Revision des Feuerschutz- und Wehrdienstgesetzes. Erlass der Ersatzabgabe für Behinderte; feuerschutztechnische Anpassungen bei schützens- oder erhaltenswerten Baudenkmälern; mehr Kompetenzen für die Gebäudeversicherung auf dem Gebiet der Schadensbekämpfung. Geht in die Vernehmlassung, wo das Geschäft gut aufgenommen wird. Vorlage der Regierung (BZ, 1.3., 14.9.).
THURGAU: Anpassung des Feuerschutzgesetzes an das Steuergesetz. Künftig soll die Feuerwehrersatzabgabe dort fällig werden, wo die zur Zahlung Verpflichteten am Ende einer Steuerperiode wohnen. Vorlage der Regierung (SGT, 2.7.).
URI: Kantonsbeitrag von 2,125 Mio Fr. an zusätzliche Lawinenverbauungen am Geissberg oberhalb von Gurtnellen-Dorf. Vom Landrat einstimmig zuhanden des Urnengangs verabschiedet (NLZ, 13.11.).