Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Arbeitsrecht, Beamtenrecht –
Droit du travail, statut du personnel public
BASEL-STADT: Lohnverbesserungen für das Staatspersonal in der Höhe von insgesamt 2,4%. Neben dem gesetzlichen Stufenanstieg nach Dienstalter (1%) drei neue Bestandteile, die einer Gesetzesänderung bedürfen: Aufhebung der geltenden Sistierung des Teuerungsausgleichs; kleine Reallohnerhöhung von einem halben Prozent für alle Mitarbeitenden; monatliche Erhöhung jener Unterhaltszulage um Fr. 50, welche Bezügerinnen und Bezüger von Kinderzulagen ebenfalls erhalten. Insgesamt kosten die Lohnverbesserungen 36 Mio Fr., wovon 22 Mio durch die zusätzlichen Massnahmen anfallen (ohne Stufenanstieg). Vorlage der Regierung (BaZ, 14.11., 15.11.; vgl. SPJ 2000, S. 338).
BERN: Neues Personalgesetz. Das neue Gesetz sieht keinen Gesamtarbeitsvertrag vor, will aber die Sozialpartnerschaft stärken. Vorlage der Regierung (Bund, 10.11.).
GENEVE: Échec de l'initiative du Parti Libéral ''Pour un service public moderne''. Le parti n'est pas arrivé à récolter les 10 000 signatures pour son initiative (TG, 20.1; APS 2000, p. 338).
LUZERN: Totalrevision des Personalgesetzes. Eintretensdebatte im Grossen Rat; 50 Anträge sind gestellt. In 1. Lesung beschliesst der Rat, familienfreundliche und flexible Arbeitsbedingungen zu fördern; er lehnt es aber ab, die Musikschullehrer kantonal anzustellen. In 2. Lesung werden die meisten von linker Seite gestellten Anträge abgelehnt; einige formale Änderungsanträge kommen durch. Mit 80 zu 17 Stimmen verabschiedet (13.2., 14.2., 27.6.; vgl. SPJ 2000, S. 338).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Personalgesetzes. Abschaffung des Beamtenstatus; von Leistung und Funktion abhängige Besoldung; Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs; rasches Reagieren auf den Markt durch Einführung von Marktzulagen; kein Teuerungsausgleich auf höheren Besoldungsebenen; Umwandlung der Treueprämie bei Gewährleistung des Besitzstandes; lohnwirksames Qualifikationssystem auch für die Lehrerschaft. In Planung (SN, 4.4.).
SOLOTHURN: 1) Änderung des Staatspersonalgesetzes. Die Regierung erhält Möglichkeit, mit den Personalverbänden des Staatspersonals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen. Der Kantonsrat verwirft die Variante einer Aushandlung unterschiedlicher GAV mit diversen Berufsgruppen. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 22.2.). – 2) Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus. Neuregelung des Amtgelübdes und Ersetzung des Begriffs „Beamtenrecht“ durch „Dienstrecht“. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 73,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (SZ, 5.3.). – 3) Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus. Anstellung der Amtsgerichtsschreiber durch den Regierungsrat. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 67,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (SZ, 5.3.). – 4) Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus. Anstellung der Amtschreiber durch den Regierungsrat. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 66,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (SZ, 5.3.). – 5) Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus. Anstellung der Vorsteher von Betreibungs- und Konkursämtern durch den Regierungsrat. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 68% derStimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (SZ, 5.3.). – 6) Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus. Abschaffung des Beamtenstatus und der Urnenwahl bei den fünf Oberamtmännern. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 63,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (SZ, 5.3.). – 7) Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal (Berichtigung des Kantonsratsbeschlusses vom 8.11.2000: Damals hatte der Kantonsrat aufgrund eines Fehlers im Beschlussesentwurf den ganzen § 13 des Staatspersonalgesetzes gestrichen, statt nur dessen Absatz 3. Bei der Teilrevision ging/geht es um die Befugnis des Kantonsrats, die Besoldungen des Staatspersonals festzulegen, sowie um die Befugnis des Regierungsrats, innerhalb der vom Kantonsrat bewilligten Kredite Stellen zu schaffen). Vorlage der Regierung (SZ, 15.8., 4.9.).
THURGAU: Revision des Personalrechts und entsprechende Verfassungsänderung. Abschaffung des Beamtenstatus. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 76,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 43,4% (SGT, 11.6.; vgl. SPJ 2000, S. 338).
VAUD: Le nouveau statut de la fonction publique vaudoise a passé le cap du Grand Conseil, malgré le refus de la gauche. La loi sur le personnel et la loi sur la caisse de pension ont obtenu le soutien des radicaux, des libéraux et de l'UDC. Les syndicats Sud (Solidaires unitaires démocratiques) et SSP (Syndicat des services publics) ont lancé un double référendum contre les deux lois sur le personnel et la caisse de pension. L'Union syndicale vaudoise participe à la campagne et avec elle les défenseurs du secteur privé. Même si le référendum n'aboutit pas, la suppression de la nomination implique une modification de la Constitution. Et l'entrée en vigueur des nouvelles lois est conditionnée à l'abrogation de cette disposition (LT, 16.11; 24h, 16.11; APS 2000, p. 338).
ZUG: Schaffung einer Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Vom Kantonsrat genehmigt (NLZ, 27.4.).