Année politique Suisse 2001 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
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Gesundheitswesen – Santé publique
BASEL-STADT: Änderung des Gesetzes über die öffentliche Zahnpflege. Systemwechsel für die Verbilligung von Zahnbehandlungen. Vom Grossen Rat verabschiedet (BaZ, 6.12.).
BERN: Liberalisiertes Gesundheitsgesetz. Grosser Rat entscheidet, gemäss Vorschlag der Regierung das geltende Recht weiterzuführen – das heisst Organe dürfen zu Transplantationszwecken entnommen werden, wenn nichts anderes verfügt wurde. Grossmehrheitlich in 2. Lesung verabschiedet (Bund, 7.2.; vgl. SPJ 2000, S. 340 und SPJ 1999, S. 378).
GRAUBÜNDEN: 1) Neues Gesetz über Ausbildungsstätten im Sozial- und Gesundheitswesen. Neuregelung der Finanzierung und Steuerung der Ausbildungen; Zusammenfassung folgender Schulen zu einem Ausbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe in Form einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt: Bündner Frauenschule, Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege, interkonfessionelle Bündnerische Schule für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Bündner Schule für Pflege im psychosozialen Bereich. In die Vernehmlassung geschickt (BüZ, 4.5.). – 2) Gesetz über die Organisation der kantonalen psychiatrischen Dienste. In den Beratungen des Grossen Rats geben vor allem die Anstellungsbedingungen des Personals zu reden; die Kommissionsmehrheit setzt sich gegen den Vorschlag der Regierung, die Anstellungsbedingungen durch die Exekutive festsetzen zu lassen, durch; stattdessen sollen sie in die Kompetenz der den Kliniken und Wohnheimen übergeordneten Verwaltungskommission fallen. Vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 10.6. mit 79% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 37% (NZZ, 20.1., 11.6.; vgl. SPJ 2000, S. 340). – 3) Teilrevision des Krankenpflegegesetzes. Neuregelung des Finanzierungssystems für die Alters- und Pflegeheime; Verpflichtung der Heime zu Qualitätssicherungsmassnahmen. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 87,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45,1% (BüZ, 6.2., 5.3.).
ST. GALLEN: Grossratsbeschluss über Behinderteneinrichtungen. Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Bewilligungs- und Aufsichtspflicht bei Behindertenheimen. Vorlage der Regierung. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (SGT, 20.3., 27.11.).
SCHAFFHAUSEN: Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 81,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 69,2% (SN, 5.3.; NZZ, 5.3.; vgl. SPJ 2000, S. 341).
TESSIN: Lancement de la récolte de signatures pour l'initiative de la Lega dei ticinesi pour une caisse maladie publique (CdT, 4.12).
VAUD: Les députés vaudois ont accepté en deuxième débat la privatisation de la Caisse vaudoise, assurance maladie contrôlée et garantie par l'Etat (LT, 31.10).
ZÜRICH: 1) Medikamentenabgabe. Gegenvorschlag zur Apotheker-Initiative „für eine kundenfreundliche und sichere Arzneimittelversorgung“. In 2. Lesung stimmt der Rat einem Vorschlag Harderer zu, wonach Ärzte rezeptpflichtige Medikamente abgeben dürfen, wenn sie sich am Notfalldienst beteiligen und sich ihre Praxis weiter als 500 Meter weg von einer Apotheke befindet; diese Variante obsiegt knapp gegen den Vorschlag der Kommission. In der Schlussabstimmung vom Kantonsrat verabschiedet. Die Apotheker ziehen ihre Initiative zurück. Das Referendum gegen den kantonsrätlichen Vorschlag für eine Neuregelung der Medikamentenabgabe kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 23.9. wird das Gesetz mit 54% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 37,4% (NZZ, 6.2., 6.4., 24.9.; vgl. SPJ 2000, S. 341). – 2) „Heilmittel-Initiative“ der Zürcher Ärzteschaft. Auch die Ärzte ziehen ihre Initiative zurück, da sie sich auf die Bekämpfung des kantonsrätlichen Gegenvorschlags zur Apotheker-Initiative konzentrieren wollen (siehe oben) (NZZ, 10.3.; vgl. SPJ 2000, S. 341).