Année politique Suisse 2001 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: 1) Lehreranstellungsgesetz. Vom Grossen Rat verabschiedet (AZ, 10.1.; vgl. SPJ 2000, S. 343).
– 2) Strukturreform Schulwesen. Tiefgreifende Änderungen auf der Oberstufe: Zusammenlegung von Real- und Sekundarschule; Schaffung eines kurzen, 12 statt 13 Jahre dauernden Wegs zur Hochschulreife für Begabte. Vorlage der Regierung (AZ, 18.8.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Neues Bildungsgesetz. Lehrerverein lehnt die Totalrevision ab und verlangt das alte Gesetz zurück. Die Regierung legt ihren Entwurf vor: Der Kindergarten muss von allen Gemeinden während zweier Jahre angeboten werden, wobei der Besuch freiwillig bleibt; flexibler Schuleintritt in die Primarschule; Sekundarstufe I wird in Sekundarschule umbenannt, und der Begriff Realschule verschwindet aufgrund der Zusammenführung von Sekundar- und Realschule; bessere Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung, Gymnasien und Diplommittelschulen auf der Sekundarstufe II; Jugendmusikschule wird in Musikschule umbenannt und als neue Schulart betrachtet (BaZ, 20.1., 21.4.; vgl. SPJ 2000, S. 343 ).
– 2) Volksinitiative für die Zusammenführung der Bildungsinstitutionen beider Basel (siehe auch unten BS). Im Rahmen des Dreierpakets von Volksinitiativen unter dem Motto „zäme gohts besser“. Angleichung der Schulgesetze als Grundlage für ein einheitliches Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden und die Berufsschulen; Führung der Universität und Fachhochschulen als autonome Organisationen in gemeinsamer Verantwortung ab 2008. Lanciert (BaZ,26.2., 11.4.).
BASEL-STADT: 1)
Volksinitiative der Gewerkschaft Erziehung für „kleinere Schulklassen“. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 61,2% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 56,6% (BaZ, 5.3.; vgl. SPJ 2000; S. 343).
– 2) Änderung des Schulgesetzes. Entlastung des Erziehungsrats; Bewilligungen von Urlauben und Entlastungen für Lehrkräfte sollen in die Kompetenz der Schulleitungen übergehen. Vorlage der Regierung (BaZ, 31.1.).
– 3) Volksinitiative für die Zusammenführung der Bildungsinstitutionen beider Basel (siehe auch oben BL). Im Rahmen des Dreierpakets von Volksinitiativen unter dem Motto „zäme gohts besser“. Angleichung der Schulgesetze als Grundlage für ein einheitliches Schulsystem für die Volksschulen, die weiterführenden und die Berufsschulen; Führung der Universität und Fachhochschulen als autonome Organisationen in gemeinsamer Verantwortung ab 2008. Lanciert (BaZ,26.2.).
– 4) Änderung des Schulgesetzes. Überführung der Anstellungsverhältnisse der Lehrkräfte in das neue Personalrecht. Vom Grossen Rat gutgeheissen (BaZ, 10.5.).
– 5) Volksinitiative der CVP für die Wiedereinführung von Übergangsklassen zur Verbesserung der Schulqualität. In solchen Klassen sollen nach der Primarschule Kinder, die noch nicht reif sind für die Orientierungsschule, individuell gefördert werden. Lanciert (BaZ,18.10.).
– 6) Änderung des Schulgesetzes von der Regierung vorgelegt. Aufnahme eines neuen Paragraphen, der vorsieht, dass jeder einzelnen Schule eine bestimmte Anzahl von Unterrichtslektionen zur Verfügung stehen soll. Mit Aufnahme dieses Unterrichtslektionendachs in das Schulgesetz soll der Rückzug der Volksinitiative „für die Sicherung der Basler Schulqualität“ ermöglicht werden, die 1998 eingereicht wurde und ein „Lektionenboden“ dem vom Erziehungsrat damals beschlossenen „Lektionendach“ entgegengesetzt hatte (BaZ, 28.11.; vgl. SPJ 1998, S. 375).
BERN: 1) Revision des Volksschulgesetzes. Ausschluss von renitenten Schülerinnen und Schülern während maximal 12 Wochen pro Schuljahr; flexible Lösungen für die Integration von Schulkindern mit unterschiedlichen Lernfähigkeiten; Antrag von linker Seite, Tagesschulen nicht nur im Gesetz zu verankern, sondern auch kantonal zu unterstützen, wird abgelehnt. Vom Grossen Rat verabschiedet (Bund, 5.4., 6.4., 6.9.; BZ, 6.4.).
– 2) Verlegung der mündlichen Maturitätsprüfungen ab Sommer 2002 definitiv wieder vor statt nach den Sommerferien. Vom Grossen Rat verabschiedet (Bund, 6.9.).
GENEVE: Le peuple a refusé le 4.3 la loi scolaire instaurant une classe hétérogène en première année du Cycle d'orientation par 64,3% des voix (participation 62,2%). (TG, 5.3; APS 2000, p. 343).
GLARUS: Neues Bildungsgesetz. Änderung der Verfassung und neues Gesetz. An der Landsgemeinde vom 6.5. gemäss Antrag von Landrat und Regierung mit zwei kleinen Änderungen angenommen (NZZ, 7.5.).
LUZERN: Neues Gymnasialbildungsgesetz. Grossmehrheitlich – gegen den Willen der SVP – vom Grossen Rat in 2. Lesung genehmigt (NLZ, 13.2.; vgl. SPJ 2000, S. 343).
NEUCHATEL:
1) Le projet de loi sur l'accueil à la petite enfance a été accepté par le Grand Conseil par 80 voix contre 21. La loi est accepté par les neuchâtelois le 10.6 par 78,2% des votes (participation 49,6%). Elle prévoit l'extension des structures d'accueil destinées à la petite enfance en portant à 2000 le nombre de places dans les garderies. Les parents pourront choisir pour leur enfant un lieu hors de leur commune de résidence (Express, 7.2; LT, 11.6).– 2) Le peuple a accepté le 10.6 la loi sur l'école enfantine par 76,9% (participation 49,6%). Les électeurs ont ainsi approuvé l'introduction générale d'une seconde année facultative d'école enfantine, possibilité qui existe déjà dans plusieurs grandes communes du canton (LT, 11.6).
OBWALDEN: Totalrevision des Schulgesetzes. Qualitätssicherung und -entwicklung, Aufgabenteilung und Steuerung der Bildungspolitik. Von der Regierung angekündigt (NLZ, 26.2.).
ST. GALLEN: Revision des Volksschulgesetzes. Der Grosse Rat stimmt in 1. Lesung einem entsprechenden „Repressionsartikel“ zu. Gegen das „Strafinternat“ äussert die SP Kritik und fordert in einem Postulat zusätzliche niederschwellige Unterstützungsangebote. Auch in 2. Lesung hält der Grosse Rat an der Einrichtung von „Besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätten“ für renitente Schülerinnen und Schüler fest (SGT, 9.5., 25.9., 28.9.; vgl. SPJ 2000, S. 343f.).
SOLOTHURN: 1) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Gute Schulen brauchen Führung“. Finanzierung des Instruments „Geleitete Schulen“ durch den Kanton. Lanciert (SZ, 7.6.).
– 2) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Der Kindergarten gehört dazu“. Integration des Kindergartens in die Volksschule. Lanciert (SZ, 7.6.).
– 3) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Gerechte Chancen für Musikschüler“. Musikschule soll nicht mehr ein blosses Zusatzangebot sein. Lanciert (SZ, 7.6.).
– 4) Volksinitiative des LehrerInnenverbands „Klare Anstellungsverhältnisse“. Volksschullehrkräfte sollen Kantonsangestellte werden; Entlastung der Gemeinden vom administrativen Aufwand. Lanciert (SZ, 7.6.).
TESSIN: 1) L’initiative populaire pour l’introduction d’un nouvel article dans la loi sur l’école intitulée "per un’effettiva libertà di scelta della scuola" a été rejetée par le peuple tessinois par 71,4%, particpation 43,1%. Le contre projet du Grand Conseil a connu le même sort par 72,3% (CdT, 19.2; APS 2000, p. 344).
– 2) Modification par le Grand Conseil de la loi sur la promotion et la coordination des colonies de vacances (5.6).
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– 3) Le Grand Conseil a approuvé à l'unanimité le texte conforme à l'initiative populaire "Riscopriamo la civica nelle scuole" élaboré par la Commission scolaire spéciale. Conséquence directe, il n'y aura pas besoin d'aller à l'initiative populaire pour l'introduction d'un enseignement obligatoire du civisme à l'école. Réunie en congrès la jeunesse radicale-libérale tessinoise (GLRT), promotrice de la récolte des signature, a decidé de la retirer après satisfaction de points retenus et à la lumière des décisions prises par le Grand Conseil (CdT, 6.11, 12.11; APS 2000, p. 344).
THURGAU: 9,75 Mio-Kredit für eine neue Dreifachturnhalle in der Kantonsschule Frauenfeld. In der Volksabstimmung vom 4.3. mit 60,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung 54,4%
(SGT, 5.3.).
VAUD: Réforme Ecole Vaudoise en mutation (EVM). Le PL confirme le lancement de son initiative populaire ''des notes pour une école transparente'' (24h, 2.2).
ZUG: Änderung des Schulgesetzes. Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Förderung von Hochbegabten im Rahmen des Unterrichts an den öffentlichen Schulen der Gemeinden; nur wo diese Förderung nicht ausreicht, soll die/der zuständige Rektorin/Rektor die Möglichkeit haben, über weitergehende Massnahmen in einer aussergemeindlichen Schule zu entscheiden. Vorlage der Regierung (NLZ, 10.4.).
ZÜRICH: 1) Neues Volksschulgesetz. Als entscheidende Änderung zum Vernehmlassungsentwurf kippt der Regierungsrat mit Verweis auf den Spardruck die Grundstufe aus dem Gesetz, die somit nicht in die Reformen einbezogen werden soll. Vorlage der Regierung (NZZ, 1.6.; vgl. SPJ 2000, S. 344).
– 2) Änderung des Gemeindegesetzes. Schaffung der Rechtsgrundlage für die Verschmelzung von politischen Gemeinden und Schulgemeinden. In 2. Lesung verabschiedet (TA, 21.8.).
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