Année politique Suisse 2001 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Bürgerrecht und Stimmrecht
print
Stimmrecht
Die Genfer Stimmberechtigten lehnten die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Einführung des aktiven und des passiven kommunalen Ausländerstimmrechts mit einer knappen Mehrheit von 52% ab. In Schaffhausen lehnten 70% der Stimmenden die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab; dieser Vorschlag war ein Bestandteil der neuen Kantonsverfassung, kam aber separat zur Abstimmung [12]. Der Verfassungsrat des Kantons Waadt beschloss in erster Lesung, den niedergelassenen Ausländern das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene zu erteilen. In der zweiten Lesung strich der Rat dann das kantonale Stimmrecht [13]. Auf Bundesebene lehnte der Nationalrat ein Postulat Rennwald (sp, JU) für die Einführung des Ausländerstimmrechts ab [14].
 
[12] GE: TG, 5.3.01. SH: SN, 5.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 24.12
[13] 24h, 3.3. und 8.12.01.13
[14] AB NR, 2001, S. 1379 f.14