Année politique Suisse 2001 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung / Strafrecht
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Waffenrecht
Die Motion des Nationalrats für gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von Waffenimitationen und „Soft-Air-Guns“ fand auch im Ständerat Zustimmung [36]. Nachdem im Vorjahr der Ständerat Bestrebungen für eine Verschärfung der Bestimmungen über den Handel mit Waffen unter Privaten nur mit einem Postulat unterstützt hatte, entschied sich der Nationalrat jetzt für eine Motion. Deren Text ist zwar offen gehalten, von der Sicherheitspolitischen Kommission wurde als mögliche Lösung der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Waffenpass oder eine Meldepflicht für Verkäufe erwähnt. Da der Bundesrat bereits im März dem EJPD den Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft für die verlangte Revision erteilt hatte, wandelte der Ständerat die Nationalratsmotion in ein Postulat um [37].
 
[36] AB SR, 2001, S. 26 f. Vgl. SPJ 2000, S. 30.36
[37] AB NR, 2001, S. 203 ff.; AB SR, 2001, S. 521. Gleichzeitig lehnte der NR eine Standesinitiative Genfs mit denselben Argumenten wie zuvor der StR ab. Vgl. SPJ 2000, S. 30. Zu den Soft-Air-Guns siehe auch BaZ, 11.7.01.37