Année politique Suisse 2001 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte / Regierung
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Regierungsreform
Ende 2001 legte der Bundesrat dem Parlament seinen Antrag für eine Regierungsreform vor. Grundsätzlich hielt er an dem im Vorjahr vorgestellten Modell einer zweistufigen Regierung fest, reduzierte aber die Zahl der zusätzlichen Regierungsmitglieder auf sieben. Er schlug vor, dass in jedem Departement ein Delegierter Minister (DM) eingesetzt wird. Diese DM würden vom Bundesrat auf Antrag der Departementsvorsteher gewählt und vom Parlament en bloc bestätigt. Sie sollen klar definierte Aufgabenbereiche erhalten und im Parlament sowie international als Regierungsmitglieder gelten. Im neuen Exekutivgremium, welches Bundesregierung heissen soll, würden die sieben Bundesräte und ihre Delegierten Minister sitzen; letztere hätten darin zwar das Antrags-, nicht aber das Stimmrecht. Die Entscheide würden weiterhin von den sieben völlig gleichberechtigten Bundesräten gefällt, wobei wie bisher in der Abstimmung unterlegene Mitglieder den Mehrheitsentscheid mitzutragen hätten (Kollegialgremium) [3].
 
[3] BBl, 2002, S. 2095 ff.; Presse vom 18.1. und 21.12.01. Vgl. SPJ 2000, S. 34.3