Année politique Suisse 2001 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Verwaltung
Der Bundesrat nahm im Frühjahr von den Vernehmlassungsantworten auf sein Projekt für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung Kenntnis und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Kritik hatten insbesondere die kommerziell tätigen Bundesbetriebe (Post, SBB etc.) angemeldet, die davon wirtschaftliche Nachteile gegenüber ihren privaten Konkurrenten befürchten [4].
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Personal
Die Diskussion um als exorbitant empfundene Löhne und Entschädigungen für Spitzenmanager schloss auch die Manager der bundeseigenen resp. -nahen Betriebe wie Post und SBB resp. SRG und Nationalbank und der sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Swisscom mit ein. Der Bundesrat wandte sich gegen die Festlegung von oberen Lohneckwerten, wie dies im Parlament von der Linken verlangt worden war, da daraus diesen Unternehmen Nachteile auf dem Arbeitsmarkt erwachsen würden. Er beschloss aber, die Bezüge in Zukunft transparent zu machen [5].
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Organisation
Seit 1996 arbeiten einige Ämter der Bundesverwaltung gemäss dem Konzept „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)“. Im Berichtsjahr legte der Bundesrat dem Parlament einen Evaluationsbericht dazu zur Kenntnisnahme vor. Er stellte darin fest, dass sich dieses Prinzip bewährt habe und schrittweise auf weitere Bundesstellen ausgedehnt werden soll [6].
Die Bundesverwaltung nimmt, namentlich in den Bereichen Verkehr und Energie, eine Reihe von Kontrollaufgaben bezüglich Sicherheit von Anlagen und Produkten wahr (z.B. bei Seilbahnen). Der Bundesrat präsentierte Ende Jahr einen Gesetzesvorentwurf, welcher die konkreten Sicherheitsüberprüfungen weitgehend den Produzenten (für Produkte mit geringem Sicherheitsrisiko wie etwa elektrische Geräte) resp. unabhängigen privaten oder öffentlichen Institutionen (bei Anlagen und Produkten mit höherem Risiko wie Motorfahrzeuge oder Seilbahnen) überlassen möchte. Eine neu zu schaffende eidgenössische Sicherheitsagentur würde die Organisation und Durchführung dieser Kontrollen überwachen. Zudem wäre sie zuständig für die Kontrolle der Sicherheit der als hoch riskant eingestuften Kernkraftwerke, Erdölleitungen und Staudämme [7].
 
[4] LT, 10.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 35.4
[5] AB NR, 2001, S. 242 ff.; Bund und TA, 31.5.01; Presse vom 6.6.01. Vgl. auch unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).5
[6] BBl, 2002, S. 3535 ff.6
[7] BZ und TA, 6.9.01.7