Nachdem in der neuen Bundesverfassung der Begriff Halbkantone nicht mehr vorkommt, verlangte der Kanton Basel-Land erneut die Abschaffung der in seinen Augen diskriminierenden Bestimmung, dass
Basel-Land und
Basel-Stadt bei Verfassungsabstimmungen und im Ständerat
nur über je eine Standesstimme verfügen. Auf Empfehlung seiner SPK lehnte der Nationalrat eine Standesinitiative von Basel-Land und eine gleichlautende parlamentarische Initiative Janiak (sp, BL) mit 68:55 Stimmen ab. Er übernahm damit die Ansicht der Kommissionsmehrheit, wonach es sich dabei vor allem um ein emotionales Problem handelt, da die Tatsache, dass Basel-Land nur über eine Standesstimme verfügt, nicht zu einer ernsthaften Benachteiligung führe. Diese Ungleichbehandlung der ehemaligen Halbkantone im Vergleich zu den anderen Kantonen sei insbesondere zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Sprachregionen in Kauf zu nehmen, da bei einer Aufwertung der beiden Basel konsequenterweise auch die beiden Appenzell und die beiden Unterwalden zusätzliche Standesstimmen erhalten müssten
[3].
[3]
AB NR, 2001, S. 1619 ff. (es wurde nur über die parl. Initiative abgestimmt);
BaZ, 7.3. und 27.4.01 (Standesinitiative). Der Grosse Rat von Basel-Stadt hatte den Antrag auf die Einreichung einer analogen Standesinitiative mit demonstrativer Deutlichkeit abgelehnt (
TA, 7.6.01).3