Année politique Suisse 2001 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Strukturpolitik
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Regionalpolitik
Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Verlängerung um fünf Jahre und der Modernisierung des Mitte 2001 auslaufenden Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (ehemaliger „Bonny-Beschluss“) zu. Ein von einer knappen Mehrheit der SVP-Fraktion gestellter Nichteintretensantrag war deutlich abgelehnt worden. In der Detailberatung bestätigte der Rat den Beschluss der kleinen Kammer, weiterhin Zinskostenbeiträge auszurichten. Dank einer aus SP und SVP gebildeten Koalition wurde die Bestimmung aufgenommen, dass nur Unternehmen von der staatlichen Hilfe profitieren können, welche mittelfristig auch Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Diese Auflage fand in der Differenzbereinigung beim Ständerat keine Gnade [9]. Der Nationalrat forderte mit zwei Postulaten den Bundesrat auf, einen Bericht auszuarbeiten, der vor allem auch die Auswirkungen des technologischen Wandels, der Wirtschaftsliberalisierung und der Globalisierung auf die schweizerische Regionalpolitik und deren Instrumente aufzeigt. Der Ständerat überwies ebenfalls ein Postulat mit dieser Stossrichtung [10].
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession mit den Forderungen nach der Einrichtung eines aus den Gewinnen der Swisscom gespiesenen sogenannten Kohäsionsfonds. Diese Mittel sollten in besonders vom Arbeitsplatzabbau der SBB, der Post und der Swisscom betroffen Randregionen eingesetzt werden, um Umschulungen und Innovationsprojekte zu fördern. Der Rat gab den von der SP unterstützten entsprechenden Standesinitiativen der Kantone Graubünden, Schaffhausen, Tessin und Wallis keine Folge. Keinen Widerstand gab es gegen die Überweisung der Motion des Ständerats aus dem Jahr 2000, welche eine flächendeckende Versorgung des Landes mit öffentlichen Infrastrukturen fordert [11]. Das Parlament hatte im Vorjahr einen auf vier Jahre befristeten und mit 80 Mio Fr. dotierten Aktionsplan für die Abfederung von wirtschaftlichen Härten in Randregionen infolge von Arbeitsplatzreduktionen bei den staatsnahen Betrieben beschlossen. Diese Mittel dienen zur Aufstockung der im Rahmen der bestehenden Regionalförderungsprogramme zur Verfügung stehenden Gelder [12].
 
[9] AB NR, 2001, S. 58 ff., 339 f. und 367; AB SR, 2001, S. 102 und 181; BBl, 2001, S. 1370 ff. und 1376 f. Vgl. SPJ 2000, S. 95.9
[10] AB NR, 2001, S. 71 (Postulat WAK) und 355 (Postulat Robbiani, cvp, TI); AB SR, 2001, S. 400 f.10
[11] AB NR, 2001, S. 2 ff. resp. 5 f. (Motion); BaZ, 3.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 96. Zu den vom NR beschlossenen, vom StR aber abgelehnten arbeitsmarktpolitischen Auflagen für SBB, Post und Swisscom siehe unten, Teil I, 6b.11
[12] Bund und NZZ, 12.9.01 (erste Zwischenbilanz). Vgl. SPJ 2000, S. 96.12