Année politique Suisse 2001 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik / Strukturpolitik
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche ein schweizerisches Rahmengesetz für kommerziell angebotene
Risikoaktivitäten im Outdoorbereich sowie das Bergführerwesen verlangt. Namentlich Unfälle bei gewerbsmässig durchgeführten Flussfahrten (River-Rafting) und Schluchtbegehungen (Canyoning) hatten das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung geweckt. Wichtigstes Element des neuen Gesetzes sollen klare Anforderungen an den Ausbildungsstand der Führer sein. Dieser neue eidgenössische Standard ist nach Ansicht des Initianten auch deshalb wichtig, weil mit der Einführung der Personenfreizügigkeit jede Person mit einem von der EU anerkannten Führerausweis derartige Aktivitäten in der Schweiz wird anbieten können. Der Antrag der vorberatenden Nationalratskommission, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und vom Bund aus nur die Bemühungen der Branchenverbände um einheitliche Sicherheitsbestimmungen zu koordinieren und zu unterstützen, fand im Plenum keine Mehrheit
[13].
Der Bundesrat traf im Berichtsjahr seinen
Entscheid über die Konzessionen der neu zugelassenen
Spielbanken. Im Mai reduzierte er die Liste der Anwärter von 63 auf 41. Im Oktober bewilligte er dann sieben Gesuche für Spielbanken mit einem umfassenden Angebot (in Baden (AG), Basel, Bern, Lugano, Luzern, Montreux (VD) und St. Gallen) und vierzehn Gesuche für Kursäle. Während die Grand Casinos vor allem in der Nähe von grossen Agglomerationen oder in Grenznähe liegen, befinden sich acht der vierzehn Standorte der Kursäle in Tourismusgebieten und können damit einen Beitrag zu deren Attraktivitätssteigerung leisten. Der Kanton Zürich, aus dem insgesamt acht Gesuche stammten, wurde nicht berücksichtigt
[14].
Da der Ständerat im Vorjahr einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Lombardi (cvp, TI) Folge gegeben hatte, musste seine Kommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, welche den beiden Spielkasinos
Herisau (AR) und
Mendrisio (TI) die provisorische Wiederaufnahme des vom Bundesrat untersagten Betriebs bis zum Entscheid über die definitive Konzessionserteilung ermöglicht hätte. Der Ständerat hiess dieses Ausnahmegesetz gut, der Nationalrat trat aber auf Antrag seiner Rechtskommission nicht darauf ein. Nachdem der Bundesrat seinen Entscheid über die Konzessionen gefällt hatte (Mendrisio erhielt eine Kursaalbewilligung), schloss sich der Ständerat dem Nichteintretensentscheid der grossen Kammer an
[15].
[13]
AB NR, 2001, S. 1065 ff.;
NZZ, 3.5.01. Siehe auch unten, Teil I, 7b (Sport).13
[14] Presse vom 17.5. und 26.10.01.Vgl. auch
BBl, 2001, S. 1615 ff. (Gesuche für B-Konzessionen). Zur Revision des Lotteriegesetzes siehe unten, Wettbewerb.14
[15]
BBl, 2001, S. 5819 ff. und 5829 ff. (ablehnende Stellungnahme des BR);
AB SR, 2001, S. 137 ff. und 896;
AB NR, 2001, S. 611 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 97.15
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