Année politique Suisse 2001 : Wirtschaft / Allgemeine Wirtschaftspolitik
Gesellschaftsrecht
Als Erstrat hiess der Ständerat das neue Gesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung von Gesellschaften (kurz
Fusionsgesetz) einstimmig gut
[26].
Die seit langem geforderte Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (
GmbH) wurde vom Bundesrat im Dezember zuhanden des Parlaments verabschiedet. Neu ist vorgesehen, dass auch eine Einzelperson eine GmbH gründen darf. Damit das Wachstum einer auf Eigenkapitalzufuhr angewiesenen Gesellschaft nicht behindert wird, soll die bisherige Obergrenze von 2 Mio Fr. für das Stammkapital gestrichen werden. Das minimale Stammkapital soll bei 20 000 Fr. bleiben, allerdings muss es in Zukunft voll einbezahlt werden (bisher bloss zur Hälfte). Auf die bisherige subsidiäre Solidarhaftung der Gesellschafter bis zur Höhe des Stammkapitals kann damit verzichtet werden
[27].
Nicht zuletzt der Zusammenbruch der Swissair schärfte das Bewusstsein für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von privatwirtschaftlichen Führungs- und Managementsentscheiden. Motionen im Nationalrat von Leutenegger (sp, BL), Studer (evp, AG) und einer aus SP-Abgeordneten gebildeten Minderheit der GPK-NR für mehr Schutz für Minderheitsaktionäre und mehr
Transparenz über Managerlöhne und Verwaltungsratshonorare wurden bekämpft und ihre Behandlung verschoben. Ungeteilte Zustimmung fand im Nationalrat die Forderung einer Motion Walker (cvp, SG), der Bundesrat solle in einem Bericht darlegen, ob bei Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht eine stärkere Trennung zwischen operativer und strategischer Führung sowie Vorschriften über die Unabhängigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern notwendig seien
[28].
Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL) Folge, welche eine attraktivere Ausgestaltung des
Stiftungsrechts verlangt. Ziel dieses Vorstosses, der insbesondere steuerrechtliche Verbesserungen anstrebt, ist es, vermehrt Privatvermögen zur Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben zu gewinnen
[29].
[26]
AB SR, 2001, S. 142 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 99.26
[27]
BBl, 2002, S. 3148 ff.;
NZZ, 20.12.01. Vgl.
SPJ 1999, S. 130.27
[28]
AB NR, 2001, S. 1435 f. und 1990 (Studer). Eine bereits im Frühjahr eingereichte parl. Initiative Chiffelle (sp, VD) für Transparenz über Verwaltungsratshonorare bei börsenkotierten Gesellschaften ist noch nicht behandelt worden (
24h, 10.5.01). Zur Diskussion um Kaderlöhne bei der Bundesverwaltung und den bundeseigenen Betrieben siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung) sowie unten, Teil I, 6b (Politique des transports).28
[29]
AB SR, 2001, S. 260;
NZZ, 28.5.01.29
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