Année politique Suisse 2001 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Direkte Steuern
Im Sommer überwies der Ständerat eine Motion der CVP-Fraktion aus dem Nationalrat, welche ein Gesamtkonzept für die Erneuerung der Bundesfinanzen forderte, als Postulat 5 AB SR, 2001, S. 259; vgl. SPJ 2000, S. 118.5. Da die Kompetenz des Bundes, eine Mehrwertsteuer (MWSt) und eine direkte Bundessteuer zu erheben (die beiden Steuern machen 60% der Bundeseinnahmen aus) bis Ende 2006 befristet ist, gab der Bundesrat bereits im September einen Entwurf für eine neue Finanzordnung in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die wichtigsten Einnahmenquellen des Bundes ohne Steuererhöhungen sicherzustellen, die Verfassung aufgrund verschiedener Entscheide der eidgenössischen Räte nachzuführen und das Steuersystem zu verbessern. Unter anderem soll der 1996 eingeführte MWSt-Sondersatz für den Tourismus von 3,6% auf den Normalsatz von 7,6 % angehoben und die Verbilligung der Krankenkassenprämien aus Mitteln der MWSt dauerhaft in der Verfassung verankert werden. Nach der Abstimmungsniederlage bei den Energievorlagen im September 2000 verzichtete der Bundesrat jedoch auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen 6 BBl, 2001, S. 5669 f.; Presse vom 22.9.01; BaZ, 28.9.01. NR Strahm (sp, BE) verlangte mit einem Postulat ebenfalls die Streichung des Sondersatzes für die Hotellerie. Der BR erklärte sich bereit, die Aufhebung auf Ende 2003 zu prüfen. Der Vorstoss wurde von Cina (cvp, VS) bekämpft und der Entscheid verschoben (AB NR, 2001, S. 938 und III, Beilagen, S. 180 f.; BüZ, 24.4.01).6.
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