Année politique Suisse 2001 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen / Indirekte Steuern
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Umsatzabgabe
Die dritte Vorlage des Steuerpakets 2001 betrifft die Umsatzabgabe und bezweckt, die beiden dringlichen Revisionen vom 19. März 1999 und vom 15. Dezember 2000 ins ordentliche Recht überzuführen, da sie Ende 2002 auslaufen. In der Herbstsession hiess der Nationalrat die Vorlage gut. Gegen den Bundesrat folgte er dabei den Anträgen Kaufmann (svp, ZH), auch Pensionskassen und Lebensversicherungen und deren im Ausland domizilierte Kunden von der Stempelsteuer zu befreien. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss der Rat zudem eine Steuerbefreiung der AHV- und Arbeitslosenkassen 23 BBl 2001, S. 2983 ff., insbesondere S. 3087 ff.; AB NR, 2001, S. 1165 ff., insbesondere S. 1205 ff. Vgl. SPJ 1999, S. 157 und 2000, S. 123 f. 23.