Année politique Suisse 2001 : Infrastruktur und Lebensraum / Boden- und Wohnwirtschaft
 
Raumplanung
Gemäss der neuen Arealstatistik des BfS haben die Siedlungsflächen in der Schweiz in den letzten zwölf Jahren um mehr als 13% zugenommen. Das entspricht einer Fläche, die grösser ist als der Kanton Schaffhausen. Mehr als die Hälfte der neu entstandenen Siedlungsflächen liegen im Mittelland. Beunruhigend ist, dass die Siedlungsfläche stärker wächst als die Bevölkerung. Zum Schutz des noch unverbauten Bodens forderte die Stiftung Schweizer Landschaftsschutz eine Vereinbarung für den Bodenschutz zwischen Bund und Kantonen nach dem Vorbild des Kyoto-Abkommens [1].
Zwei Anfragen aus dem Nationalrat befassten sich mit den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches. Der Bundesrat erklärte, dass die digitale amtliche Vermessung in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten seit mehreren Jahren vorangetrieben werde und rund 80% der Fläche der Schweiz bereits definitiv oder provisorisch vermessen seien. Die Vermessung liege jedoch in der Hand der Kantone. Allerdings seien die finanzstarken Kantone mit ihren Vermessungen weiter fortgeschritten als die finanzschwachen, da diese ihre geringen Mittel lieber für sie wichtigere Aufgaben einsetzten, obschon sie auf mehr Bundesunterstützung zählen könnten. In rund zehn Jahren sollte die Vermessung abgeschlossen sein. Im geplanten neuen Finanzausgleich (NFA) gilt die amtliche Vermessung als Verbundsaufgabe von Bund und Kantonen [2].
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Landwirtschaftszonen
Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte wissen, wie sich die Revision des Raumplanungsgesetzes auf die Landwirtschaft ausgewirkt habe. Da die neue Regelung erst seit 2000 in Kraft ist, sei laut Bundesrat noch zu wenig Zeit verstrichen, um über die Auswirkungen fundiert Auskunft zu geben. Für die Beurteilung von Gesuchen für Bauten ausserhalb der Bauzonen seien zudem die Kantone zuständig. Nach Informationen der Kantone beträfen die Gesuche hauptsächlich Ferien auf dem Bauernhof und gastgewerbliche Aktivitäten für den bäuerlichen Nebenerwerb [3].
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Grundzüge der Raumordnung Schweiz
Das Parlament nahm das Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis, das der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Namens der vorberatenden UREK kritisierten Durrer (cvp, OW) und Schmid (cvp, VS) die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume. Forster (fdp, SG) hielt das Steuerungspotential für bescheiden. Deshalb falle die Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogrammes ernüchternd aus. Raumplanung solle vermehrt als Verbundsaufgabe wahrgenommen werden, wenn sie nicht zum Papiertiger verkommen solle. Der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung, in der er den Bundesrat aufforderte, die Sachpläne Verkehr in einem einzigen Plan zusammenzufassen, die Umweltanforderungen besser auf die Gebote der räumlichen Konzentration abzustimmen, eine Agglomerationspolitik über die Kantonsgrenzen hinweg aufzubauen und dabei alle Beteiligten (Kantone, Gemeinden) einzubeziehen und die Raumordnungspolitik vermehrt in die europäische Raumplanung einzubinden. Ausserdem überwies die kleine Kammer eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Nabholz (fdp, ZH), die die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs verlangt [4].
Im Winter verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht zur Agglomerationspolitik. Der fortschreitende Verstädterungsprozess in den Agglomerationen fordere insbesondere die Bereiche Verkehr, Soziales, Umwelt, Kultur und Sport heraus. Die traditionellen Organisationsstrukturen und starren Gemeindegrenzen behinderten jedoch koordinierte Lösungsansätze. Deshalb sollten die horizontale Kooperation zwischen den Gemeinden durch ein bundesinternes Netzwerk der Ämter und die vertikale zwischen Bund, Kantonen und Städten durch eine tripartite Agglomerationskonferenz aus Bund, KdK und Städteverband vermehrt gefördert werden [5].
 
[1] Presse vom 29.5.01; TA, 7.8.01.1
[2] AB NR, 2001, S. 1064 f. und I, Beilagen, S. 399 f. (Fra. Jossen, und Ip. Bangerter). Zum neuen Finanzausgleich siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).2
[3] AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 397 f.3
[4] AB NR, 2001, S. 7 ff.; vgl. SPJ 2000, S. 166 f.; Informationshefte Raumplanung, 2001, Nr. 1/2. Mo Nabholz: AB SR, 2001, S. 203 ff.4
[5] Presse vom 20.12.01; Lit. Bundesamt für Raumentwicklung / Staatssekretariat für Wirtschaft. Vgl. auch oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).5