Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik / Bevölkerung und Arbeit
 
Schutz der Arbeitnehmenden
Nach dem Nationalrat im Vorjahr lehnte auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Aargau zur Einführung der Entgeltlichkeit der Verfahren im Arbeitsrecht diskussionslos ab. Die Sprecherin der vorberatenden Kommission erinnerte daran, dass das Parlament in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren auf 30 000 Fr. angehoben hatte. Zudem wurde bezweifelt, dass die Unentgeltlichkeit der Verfahren zu einer stärkeren Beanspruchung der Gerichte führt. Die Frage soll allenfalls im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege überprüft werden; hiezu überwies die kleine Kammer ein Postulat [36].
Der Nationalrat nahm oppositionslos zwei analoge parlamentarische Initiativen Eymann (lp, BS) und Tschäppät (sp, BE) zur Änderung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über das Arbeitszeugnis (Art. 330a OR) an. Anlass für die Vorstösse war die in den letzten Jahren weit verbreitete Praxis, Arbeitszeugnisse in verklausulierter Form abzufassen. Während die Initiative Eymann in der Form der allgemeinen Anregung gehalten war, verlangte jene von Tschäppät ausdrücklich, dass das Arbeitszeugnis „wahr, wohlwollend, klar und vollständig“ sein muss [37].
 
[36] AB SR, 2001, S. 284 f. Siehe Siehe SPJ 2000, S. 193. 36
[37] AB NR, 2001, S. 818 ff. Im Vorfeld der Beratungen hatte der Arbeitgeberverband die bürgerlichen NR zur Ablehnung aufgerufen (TA, 20.6.01). 37