Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
Invalidenversicherung (IV)
Im Februar legte der Bundesrat seine zweite Botschaft zur
4. IV-Revision vor. Diesmal handelte es sich nicht um eine eigentliche Sparvorlage, wie sie 1999 in der Referendumsabstimmung abgelehnt worden war, sondern um ein Gesamtpaket mit dem Ziel, die IV tiefgreifend zu modernisieren. Hauptpunkte sind die
finanzielle
Konsolidierung durch einen weiteren Transfer von 1,5 Mia Fr. aus der überfinanzierten Erwerbsersatzordnung (EO) und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 2004 um maximal einen Prozentpunkt, gezielte Anpassungen im Leistungsbereich – wobei die in der Volksabstimmung umstrittenen Viertelsrenten unangetastet blieben –, die Verstärkung der Aufsicht des Bundes, um das kantonale Gefälle bezüglich der Beurteilung von Invaliditäten besser zu steuern, sowie eine Vereinfachung der Strukturen und der Abläufe
[11].
Der Nationalrat, der die Vorlage in der Wintersession als erster behandelte, stimmte in den grossen Linien den Vorschlägen des Bundesrates zu. Besonders begrüsst wurde die Einführung einer
Assistenzentschädigung, welche die bisherige nur halb so hohe Hilflosenentschädigung sowie andere Leistungen ersetzt; damit soll die Eigenverantwortung der leicht- und mittel-behinderten Menschen gestärkt werden, welche die Art ihrer Betreuung künftig selber wählen können. Für Personen, die trotz einer sehr schweren Behinderung im eigenen Haushalt leben wollen, fügte der
Nationalrat auf Antrag seiner SGK die Bestimmung ein, dass sie – je nach ihrer persönlichen finanziellen Lage – bis maximal 90 000 Fr.
Ergänzungsleistungen pro Jahr beziehen können, was ungefähr den Kosten in einem Pflegeheim entspricht. Zudem wurden neben den Viertels-, den halben und den ganzen Renten neu Dreiviertelsrenten eingeführt, um eine feinere Rentenabstufung zu erzielen und die berufliche Wiedereingliederung zu fördern. Dem Finanztransfer aus der EO wurde zugestimmt, ebenso der
Erhöhung der Mehrwertsteuer – allerdings auch hier ohne Abzweigung eines Anteils in die Bundeskasse
[12].
Gleichzeitig überwies der Nationalrat ein Postulat seiner SGK, welches anregte, in der Sozialgesetzgebung den diskriminierende
Begriff der Invalidität zu ersetzen. Abgelehnt, da mit nicht abschätzbaren finanziellen Folgen verbunden, wurde hingegen eine Motion der SGK, die den Export der beitragsunabhängigen ausserordentlichen IV-Renten ins Ausland verlangte
[13].
[11]
BBl, 2001, S. 3205 ff.; „4. IV-Revision: Die IV wird finanziell konsolidiert und zugunsten der Behinderten modernisiert“, in
CHSS, 2001, S. 79 ff. Zur Referendumsabstimmung siehe
SPJ 1999, S. 271 f.11
[12]
AB NR, 2001, S. 1920 ff., 1950 ff. und 1981.12
[13]
AB NR, 2001, S. 1980.13
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