Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik / Sozialversicherungen
 
Berufliche Vorsorge
Die SGK des Nationalrates nahm Ende Januar die Beratung der 1. BVG-Revision in Angriff. Sie beschloss, eine Subkommission mit dem Auftrag einzusetzen, zusätzlich zu den Vorschlägen des Bundesrates Lösungen für ein Obligatorium für Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende mit tiefem Einkommen sowie für eine bessere Transparenz bei den Vorsorgeeinrichtungen zu erarbeiten. Diese Zielsetzungen entsprachen mehreren vom Plenum bereits verabschiedeten Vorstössen, insbesondere einer parlamentarischen Initiative Zapfl (cvp, ZH) von 1998. Die Subkommission schlug vor, die Eintrittsschwelle für die obligatorische Unterstellung unter das BVG von heute 24 720 Fr. zu halbieren; damit würden 35,2% der erwerbstätigen Männer und 49,7% der Frauen zusätzlich in der beruflichen Vorsorge versichert [14].
Da die BVG-Revision später in Angriff genommen wurde als eigentlich geplant, ergaben sich insofern Koordinationsprobleme mit der in der 10. AHV-Revision vorgenommenen schrittweisen Erhöhung des Rentenalters der Frauen, als ab dem 1. Januar deren AHV-Rentenalter auf 63 Jahre angehoben wurde, die Rentenbildung in der 2. Säule aber mit dem 62. Geburtstag aufhörte. Um die Altersrente der Frauen nicht zu schmälern, nahmen beide Kammern in der Frühjahrssession eine parlamentarische Initiative der SGK des Ständerates für eine dringliche Gesetzesänderung an, die es den Frauen ermöglicht, sich in ihrem 63. Altersjahr weiterhin betrieblich nach BVG zu versichern [15].
 
[14] Presse vom 26.1. und 2.10.01. Vgl. SPJ 1998, S. 228 und 2000, S. 225. Siehe die Stellungnahme der Sozialpartner zum Koordinationsabzug in CHSS, 2001, S. 269 ff.14
[15] AB SR, 2001, S. 1 ff., 137 und 181; AB NR, 2001, S. 265 f., 310 und 367. Für die Säule 3a wurde die Harmonisierung durch eine Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen vorgenommen (CHSS, 2001, S. 3).15