Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Ausländerpolitik
Die Erkenntnis wächst, dass angesichts der ungleichen Verteilung des Bevölkerungszuwachses und der verfügbaren Arbeit in der ersten und der dritten Welt die
Migrationsströme ein zentrales Problem der modernen Gesellschaft sind, das nicht allein mit nationalen Massnahmen gelöst werden kann. Trotz den gemeinsamen Interessen der Herkunfts-, Transit- und Zielländer fehlen aber umfassende zwischenstaatliche Richtlinien zur Beeinflussung der unkontrollierten Migration. Ein erster Anlauf für einen
Prozess des gemeinsamen Dialogs fand Mitte Juni unter der Ägide des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) in Bern statt. Am 1. International Symposium on Migration („The Bernese Initiative“) nahmen rund 60 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen Behörden, internationalen Organisationen, Hilfswerken und der Wissenschaft aus 30 Ländern teil
[1].
Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Hess (fdp, OW) beschloss der Ständerat einstimmig, auf eigene Faust zwei Lücken im Ausländerrecht zu schliessen. Neu wurde die sogenannte
Vorbereitungshaft eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass sich illegal anwesende Ausländer durch Einreichung eines Asylgesuchs dem polizeilichen Zugriff entziehen können. Mit dem zweiten Revisionspunkt wurde gegen die vor allem von rechtsbürgerlichen Kreisen immer wieder angeprangerte Praxis der
Scheinehen zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung vorgegangen; diese können künftig mit Gefängnis oder Bussen bis 30 000 Fr. geahndet werden. Der Bundesrat widersetzte sich dem Vorgehen nicht, da er grundsätzlichen Handlungsbedarf anerkannte, hätte es aber lieber gesehen, wenn diese Fragen erst im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Ausländerrechts (ANAG, neu AuG). angegangen worden wären
[2]. Auf eine weitere Teilrevision des ANAG zur rechtlichen
Besserstellung von Migrantinnen vor Gewalt in der Ehe, welche der Nationalrat mit der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH) vorgenommen hatte, weigerte sich der Ständerat einzutreten; der Nationalrat bekräftigte jedoch seinen Willen, diese Angelegenheit bereits jetzt zu regeln, worauf der Ständerat auf seinen ersten Entscheid zurückkam, die materielle Behandlung aber bis zum Vorliegen der Botschaft zum neuen Ausländergesetz vertagte
[3].
Zuerst in der Romandie, dann immer stärker auch in der Deutschschweiz trat eine von Fachleuten auf 70 000 bis 180 000 Personen geschätzte Ausländergruppe an die Öffentlichkeit, die bisher kaum beachtet worden war: die „Papierlosen“
(„sans-papiers“), Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die mehrheitlich vor Jahren regulär eingereist sind, die aber wegen einer wechselnden Ausländerpolitik (v.a. Aufhebung des Saisonnierstatuts für Personen aus dem früheren Jugoslawien) resp. aus persönlichen Gründen (Scheidung, Abschluss der Ausbildung) in der Zwischenzeit ihre Aufenthaltserlaubnis verwirkt haben oder deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, die jedoch wegen Bürgerkriegswirren bzw. mangels wirtschaftlicher Perspektiven im Heimatland nicht dorthin zurückkehren können oder wollen. Im Lauf des Sommers machten sie vor allem durch Kirchenbesetzungen und Kundgebungen auf sich aufmerksam und verlangten eine
kollektive Regelung ihrer Situation. Der
Bundesrat erklärte umgehend, eine Pauschallösung komme für ihn nicht in Frage, stellte jedoch eine
Einzelfallprüfung in Aussicht und forderte die Kantone auf, die entsprechenden Dossiers den Bundesbehörden zuzustellen
[4].
In der Wintersession führten zahlreiche Motionen und Interpellationen im Parlament zu einer breiten
Papierlosen-Debatte. Der Bundesrat bekräftigte erneut seine Haltung und sprach sich gegen die von links-grüner Seite verlangten Sofortmassnahmen (Generalamnestie, Schaffung besonderer Kontingente, weichere Kriterien für Härtfälle, Wegweisungs-Moratorium, Einberufung eines Runden Tisches) aus. Als Bedingung für die mögliche Erteilung von Härtfallbewilligungen nannte er die Aufenthaltsdauer, die Einschulung der Kinder, den Stand der Integration in Gesellschaft und Arbeit, die Rückkehrmöglichkeiten sowie die Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Mit seiner Haltung fand er die
Unterstützung der bürgerlichen Parteien, die eine Pauschallösung als Anreiz für die illegale Einwanderung bezeichneten. Allerdings zeigte sich in beiden Kammern eine etwas unterschiedliche Sicht, je nachdem ob die bürgerlichen Abgeordneten aus der in der Einwanderungspolitik streng gesetzeskonformen Deutschschweiz oder der eher liberalen Romandie kamen. Gutgeheissen wurden – auf Anstoss oder mit Unterstützung der CVP – lediglich einige Postulate unverbindlichen Inhalts (Überprüfung der Situation von Jugendlichen in Ausbildung, Konkretisierung der Härtefallklausel und deren Anwendung auch auf den Asylbereich)
[5].
Der Ausländeranteil stieg im Berichtsjahr von 19,3 auf
19,7%; die
ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich Ende Jahr auf
1 419 095 Personen, Asylsuchende, Kurzaufenthalter, Saisonniers und internationale Funktionäre nicht mitgerechnet. 75% hatten eine Niederlassungs- und 25% eine Jahresbewilligung. Die grösste Ausländerkolonie stellte mit 22,1% nach wie vor Italien; zählt man allerdings die Staatsangehörigen aller Länder des ehemaligen Jugoslawien zusammen, kommt man auf eine Quote von 24,3%. Die bedeutendste prozentuale Zunahme verzeichneten die Deutschen, gefolgt von den Tamilen und den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Jugoslawien, während der Anteil der Italiener und Spanier weiterhin rückläufig war. Erstmals seit 1996 nahm die Zahl der Personen aus EU- und EFTA-Ländern wieder zu. Wie bereits im Vorjahr wurden rund 30 000 Personen eingebürgert. Ende Jahr standen
921 559 Ausländerinnen und Ausländer im Erwerbsleben, 35 770 mehr als ein Jahr zuvor (
+4%). Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung hatten 936 437 Personen aus dem Ausland eine Arbeitsstelle in der Schweiz (+4,5%). Besonders hohe Zuwachsraten verzeichneten dabei die Saisonniers (+15,5%) sowie die Grenzgänger (+9,2%)
[6].
Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedürfnisse und weltpolitischer Ereignisse ist die Schweiz gleich wie andere westeuropäische Staaten längstens ein
Einwanderungsland geworden. Wie die neuesten Zahlen des BFS belegten, ist der grösste Teil des Bevölkerungswachstums der Schweiz in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf Immigranten resp. deren Nachkommen zurückzuführen. Rund 1,9 Mio Menschen –
ein Viertel der heutigen Gesamtbevölkerung – sind seit 1945 als Erwerbstätige, über den Familiennachzug oder als Asylsuchende in die Schweiz eingewandert resp. wurden hier als Kinder der 2. und 3. Generation geboren. 23,7% der Einwohner mit ausländischem Pass leben seit ihrer Geburt in der Schweiz, 36,1% der im Ausland Geborenen haben seit mindestens 15 Jahren ihren Wohnsitz hier, 16,5% seit mehr als 30 Jahren. 55,5% stammen aus einem EU- oder EFTA-Staat
[7].
Obgleich dieses in der Vernehmlassung stark umstritten war, erklärte der Bundesrat, er werde an seinem Grundkonzept für ein
neues Ausländergesetz (AuG) festhalten. Mit der Verabschiedung der Botschaft wollte er aber zuwarten, bis der Termin des Inkrafttretens des Freizügigkeitsabkommens mit der EU bekannt ist. Das neue Ausländergesetz regelt die Einwanderung und die Rechtsstellung von Personen nur, wenn für sie nicht das Freizügigkeitsabkommen gilt, dessen Bestimmungen auch für Angehörige von EFTA-Staaten massgebend sein werden. Einerseits wird die bereits geübte Praxis verankert, aus den Ländern
ausserhalb Westeuropas nur besonders qualifizierte Arbeitskräfte zuzulassen, andererseits werden die Rechte einmal zugezogener Ausländer ausgebaut. Ein drittes Ziel ist die wirksame Bekämpfung von Missbräuchen
[8].
Die konsequente Haltung des Bundesrates fand im Parlament nicht nur Zustimmung. Im Ständerat lösten zwei Vorstösse des Freiburger FDP-Abgeordneten Cornu eine längere Debatte aus. Mit einer Motion verlangte er ein jährliches Sonderkontingent von 10 000 Arbeitsbewilligungen für die
High-Tech-Industrie, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Spitzentechnologie sicherzustellen. In einer gleichzeitig behandelten dringlichen Interpellation verwies er auf die Schwierigkeiten der
Landwirtschaft, genügend billige Arbeitskräfte aus dem EWR-Raum zu rekrutieren. Die von Nationalrat und Tabakproduzent Fattebert (svp, VD) öffentlich zugegebene Beschäftigung von polnischen Schwarzarbeitern wollte er zwar nicht entschuldigen, lastete die illegale Beschäftigung aber weniger den Landwirten als vielmehr der starren Haltung des Bundesrates an. Unterstützung fand Cornu nicht nur bei seiner Partei, sondern auch bei den beiden SP-Abgeordneten Brunner (GE) und Studer (NE); letzterer meinte, in der Ausländerpolitik sei nicht mehr Ideologie, sondern Pragmatismus gefragt. Bundesrätin Metzler stellte sich gegen jede Lockerung. Der Bund könne nicht über die Kantone hinweg 10 000 Spitzenkräfte in einer einzigen Branche zulassen; schon jetzt müsse er nämlich dafür sorgen, dass traditionelle Firmen genügend Fachleute erhielten. Was die Landwirtschaft betrifft, reichte Metzler den „schwarzen Peter“ an die Bauern weiter, die sich in den letzten Jahren aus unerfindlichen Gründen geweigert hätten, Landarbeiter aus Portugal einzustellen. Die Motion wurde mit 13 zu 11 Stimmen nur knapp abgelehnt
[9].
Nach einem Jahr der Turbulenzen stand die eidgenössische
Ausländerkommission (EKA) vor einem Neuanfang, da auch erstmals die 1998 vom Parlament mit der Teilrevision des ANAG beschlossenen Bundesgelder zur Integrationsförderung flossen (10 Mio Fr. für 2001). Für ihre Arbeit der nächsten Jahren setzte die EKA zwei Schwerpunkte, nämlich die erleichterte Einbürgerung, ihrer Ansicht nach das beste Mittel zur dauerhaften Integration, sowie die
sprachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung [10]. Per Ende Jahr trat die 2000 als Krisenmanagerin berufene EKA-Präsidentin, alt Ständerätin Rosemarie Simmen (cvp, SO), von ihrem Amt zurück; der Bundesrat bestimmte alt National- und Regierungsrat Francis Matthey (sp, NE) zu ihrem Nachfolger
[11].
Wie bereits im Vorjahr angekündigt, gründeten Vertreter der wichtigsten Ausländerkolonien im März ein
Forum für die Integration von Migranten und Migrantinnen. Es will einerseits Diskussionsplattform sein, andererseits zu einem gewichtigen Gesprächspartner der Bundesbehörden und anderer Institutionen werden
[12].
Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen zum Thema der
Ausländerkriminalität legte ihren Schlussbericht vor, der klar machte, dass pauschale Befunde oder gar Vorurteile dem Problem nicht gerecht werden. Zwar bestätigte die auf Zahlen von 1998 basierende Analyse die alte Erkenntnis, wonach Ausländer häufiger straffällig werden als Schweizer und besonders oft an Einbruch-, Gewalt- und Drogendelikten beteiligt sind. Fast die Hälfte der Verurteilten hatten jedoch ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz; davon waren wiederum die Hälfte nicht „Kriminaltouristen“, sondern Strassenverkehrssünder. Von der ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung gerieten 1,3%, von den Asylsuchenden 7,8% mit dem Gesetz in Konflikt, gegenüber 0,8% der Schweizer. Die meisten Verurteilten waren junge Männer, eine Feststellung, die auch auf die einheimische Bevölkerung zutrifft. Besonders interessant war der
Zusammenhang mit der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz. Die Kriminalität unter den Asylbewerbern nimmt ab, je länger sie in der Schweiz verweilen, während bei den Jahresaufenthaltern und den Niedergelassenen der gegenteilige Trend konstatiert wurde. Daraus leitete die Arbeitsgruppe die Notwendigkeit zu differenziertem Vorgehen ab, wobei bei beiden Personenkategorien das Schwergewicht auf eine
bessere Integration gelegt werden müsse, beispielsweise durch das Angebot von Sprachkursen oder durch den Einsatz von Mediatoren. Bundesrätin Metzler erklärte in diesem Zusammenhang, der Bund werde seine Mittel für Integrationsprojekte von 10 auf 12,5 Mio Fr. pro Jahr erhöhen
[13].
Migrantinnen und Migranten sind weniger gesund als Einheimische vergleichbarer Bevölkerungsgruppen. Eine neue Strategie
„Migration und Gesundheit 2002-2006“ soll in der Gesundheitspolitik die Chancengleichheit fördern und zur Integration beitragen. Grosse Bedeutung misst das Konzept der Information über das Gesundheitswesen sowie der Prävention zu. An der Strategie, für deren Umsetzung jährlich 9,5 Mio Fr. vorgesehen sind, beteiligen sich mehrere Bundesämter und die EKA
[14].
[1] Presse vom 7.6., 15. und 16.6.01. In den letzten Jahren hatte die Frage, warum gewisse Volksgruppen bevorzugt in einem bestimmten Land um Asyl nachsuchen, zu emotionalen Debatten geführt und (auf rechtsbürgerlicher Seite) den Ruf nach einer Eindämmung der Attraktivität der Schweiz als Asylland laut werden lassen. Eine Studie des Schweiz. Forums für Migrationsforschung belegte erstmals mit genauen Zahlen und in einem internationalen Vergleich die These, wonach die Flüchtlingsströme in einem engen Zusammenhang mit der Fremdarbeiterpolitik des jeweiligen Staates stehen. Fazit der Studie war, dass, wer Saisonniers ruft, nicht erstaunt sein muss, wenn Asyl suchende Menschen kommen (
Lit. Efionayi-Mäder et al.).1
[2]
AB SR, 2001, S. 277 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 285 und
2000, S. 238. Gegen den Antrag des BR beharrte die SVP-Fraktion im NR auf der verbindlichen Form eines Vorstosses zur verstärkten Bekämpfung von Scheinehen, worauf die Motion mit 79:73 Stimmen abgelehnt wurde (
AB NR, 2001, S. 298). Angenommen wurde hingegen ein 1999 von Thanei (sp, ZH) und Vermot (sp, BE) bekämpftes Postulat Heim (cvp, SO) ähnlichen Inhalts (
a.a.O., S. 296 ff.). 2
[3]
AB SR, 2001, S. 279 ff. und 897 ff.;
AB NR, 2001, S. 1075 ff. Siehe
SPJ 1999, S. 287 f. In seinen Entwurf für das neue Ausländergesetz (siehe unten) nahm der BR das Anliegen von Goll nur teilweise auf: die Ehe soll grundsätzlich nur solange ein Aufenthaltsrecht begründen wie das Paar zusammenlebt; allerdings sollen wichtige persönliche Gründe für einen weiteren Aufenthalt geltend gemacht werden können (Presse vom 16.6.01).3
[4] Siehe dazu die Antworten des BR in der Fragestunde des NR während der Sommer- und der Herbstsession (
AB NR, 2001, S. 642 f. und 1284 ff.);
Bund, 8.6.01;
LT, 11.6.01; Presse vom 12.6., 10.8., 23.8., 11.9., 25.9., 3.10. und 17.11.01;
TA, 18.9. und 2.10.01. Vgl.
SPJ 1999, S. 285 f. Die meisten der Papierlosen sind „grau“ arbeitende Personen, die von den Sozialversicherungen erfasst werden und deren Kinder eingeschult sind (
NZZ, 18.7.01).4
[5]
AB SR, 2001, S. 925 ff.;
AB NR, 2001, S. 1783 ff. Rund 6000 Personen demonstrierten Ende November in Bern für die Anliegen der Papierlosen (Presse vom 26.11.01). Auf den 1.1.2002 traten neue Härtefall-Richtlinien im Sinn des BR in Kraft (Presse vom 29.12.01).5
[6] Angaben des BFA; Presse vom 5.3.02. Vgl. auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).6
[7] Presse vom 19.12.01.7
[8] Presse vom 16.6.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 237 f. Zur Ausdehnung der Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU auf die EFTA-Staaten siehe oben, Teil I, 2, Autres institutions européennes.8
[9]
AB SR, 2001, S. 435 ff. Die beiden NR Chiffelle (sp, VD) und Zisyadis (pda, VD) reichten gegen Fattebert Strafklage wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern ein (
LT, 14.6, 16.6., 20.6. und 21.6.01). Mit einer noch nicht traktandierten Motion verlangt Fattebert den Abschluss kurzfristiger Arbeitsverträge für alle Ausländerinnen und Ausländer, um der Landwirtschaft in der Erntezeit billige Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen (Geschäft 00.3506;
NZZ, 4.1.01). Zur neuerdings gespaltenen Haltung der SP in der Ausländerpolitik (traditionelle Liberalität vs. Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft) siehe
TA, 11.7.01 sowie unten, Teil III, a (SPS).9
[10] Presse vom 4.1.01;
NZZ, 22.8.01 (Vizepräsident EKA). Insgesamt gingen bei der EKA rund 400 Beitragsgesuche ein, deren Realisierung ca. 35 Mio Fr. gekostet hätte; gutgeheissen wurden schliesslich rund 200 Projekte, meist in reduziertem Umfang (Presse vom 19.4. und 10.7.01). Siehe
SPJ 1998, S. 280 und
2000, S. 241 f. Vgl. auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).10
[11] Presse vom 30.10., 1.11. und 19.12.01. Siehe
SPJ 2000, S. 242. 11
[12]
NZZ, 5.3.01. Siehe
SPJ 2000, S. 242. Die EKA übernahm den Betriebskredit des Forums für die ersten sechs Monate (rund 300 000 Fr.), will später aber höchstens einen Drittel beisteuern (
LT, 19.5.01).12
[13] Presse vom 6.7.01. Der Presserat stellte fest, dass Kriminal- und Gerichtsberichte mit rassistischen Vorurteilen durchsetzt sind, und empfahl, die Nationalität von Tätern nur noch ausnahmsweise zu nennen (Presse vom 12.7.01). 13
[14] Presse vom 11.4.01;
NZZ, 19.9.01. Im Auftrag des BAG erarbeiteten das SRK und die Caritas einen „Gesundheitswegweiser Schweiz“, der sich in 19 Sprachen speziell an die Einwanderer richtet (
CHSS, 2001, S. 369).14
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