Année politique Suisse 2001 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Behinderte
In der Herbstsession behandelte der Ständerat das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (Behindertengesetz, BehiG). Es herrschte Einigkeit darüber, dass die Situation der körperlich, geistig und psychisch behinderten Menschen verbessert werden muss. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer im wesentlichen dem Vorschlag des Bundesrates. In einzelnen Punkten kam sie jedoch den Vorschlägen der Dachorganisation der privaten Invalidenhilfe (DOK) entgegen. So soll das Beschwerderecht nicht nur gesamtschweizerischen, sondern auch Behindertenorganisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung zugestanden werden. Nicht durchsetzen – und zwar mit 32 resp. 31 zu 6 Stimmen – konnten sich Anträge der beiden SP-Abgeordneten Studer (NE) und Brunner (GE), den Geltungsbereich des Gesetzes auf das Erwerbsleben und die Ausbildung auszudehnen, wie dies auch die DOK in der Vernehmlassung gefordert hatte. Abgelehnt wurde auch der Antrag der Kommission, die Beschränkung der Entschädigung bei Diskriminierung (maximal 5000 Fr. nach bundesrätlichem Vorschlag) zu streichen und diese Frage den Richtern zu überlassen. Mit Unterstützung von Bundesrätin Metzler machte Merz (fdp, AR) demgegenüber geltend, diese Aufhebung wecke die Ängste des Gewerbes und wäre nicht konsensfähig. Das Gesetz, das einstimmig verabschiedet wurde, wird als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ zur Abstimmung kommen, sofern diese nicht zurückgezogen wird. Ebenfalls einstimmig gutgeheissen wurde eine Anschubhilfe von 300 Mio Fr. für behindertengerechte Massnahmen im öffentlichen Verkehr sowie die dafür notwendige Überwindung der Ausgabenbremse [67].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Widmer (sp, LU), welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen die Zusammenarbeit zwischen der IV und den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen bei der Eingliederung der Behinderten in den Arbeitsprozess verbessert werden kann [68].
 
[67] AB SR, 2001, S. 609 ff. Erstmals erarbeiteten die SBB, der Verband öffentlicher Verkehr und Behindertenorganisationen ein gemeinsames Konzept, um für mobilitätsbehinderte Menschen eine möglichst autonome Benützung des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen (Presse vom 21.7.01).67
[68] AB NR, 2001, S. 355. Zur IV siehe oben, Teil I, 7c (Invalidenversicherung).68